Europäische Union Lissabon-Vertrag allein keine Garantie für eine bessere EU

Der Lissabon-Vertrag ist noch nicht in Kraft und schon gibt es Streit um die Spitzenposten und den neuen diplomatischen Dienst. Unklarheit herrscht auch über Oettingers Kompetenzen. Von Hajo Friedrich, Brüssel

Günter Oettinger soll laut "Handelsblatt" Industrie- oder Energiekommissar werden. Foto: ddp

Lissabon-Vertrag allein keine Garantie für eine bessere EU

Wenn Günther Oettinger voraussichtlich zum 1. Februar sein Amt als EU-Kommissar antreten wird, dann ist der neue EU-Vertrag schon zwei Monate in Kraft. Doch bis sich die Versprechungen des Lissabon-Vertrags erfüllen, die EU effizienter, transparenter und demokratischer zu machen, dürften noch Jahre vergehen. Wenn dies überhaupt angesichts einer sich immer noch erweiternden Gemeinschaft jemals gelingen wird. Spannend aus Sicht des deutschen Handwerks dürften die langsam anlaufenden Diskussionen über eine Neuausrichtung des EU-Haushalts werden. 2014 beginnt die nächste Finanzperiode und Strategiepapiere liegen bereits in Brüsseler Schubladen. Klar scheint nur so viel: Das rund 130 Milliarden Euro umfassende Budget soll künftig weniger in die Landwirtschaft, sondern mehr in zukunftsweisende Forschung und Technologien fließen.

Mittelstandserwartungen nur teilweise erfüllt

Auch an die mit den vorangegangenen vier EU-Verträgen geknüpften Reformen wurden von Seiten des Mittelstands große Erwartungen gerichtet. Diese haben sich nur zu einem Teil erfüllt. Schon die Verfahren der EU-Politik lassen Zweifel aufkommen. So zeigt sich bei der laufenden Auswahl des neuen, mit dem Lissabon-Vertrag verknüpften Spitzenpersonals wenig Transparenz. Wie so häufig bei wichtigen Fragen herrscht die Hinterstubendiplomatie zwischen den Regierungszentralen der EU-Länder. Obwohl die Spitzenposten nach dem Abstimmungsprinzip der so genannten qualifizierten Mehrheit im Kreis der 27 EU-Regierungen besetzt werden könnten, lassen sich die EU-Regierungen hierbei immer noch vom Konsensprinzip leiten. Dass heißt: Erst wenn alle Länder dem Kandidaten zustimmen, wird er ernannt. Deshalb erwarten viele Beobachter, dass bei dieser Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner eher eine schwache Persönlichkeit herauskommt.

Auf fast allen EU-Politikfeldern gibt es mit dem Vertrag von Lissabon ab dem Jahr 2014 das Prinzip der so genannten doppelten Mehrheit. Dabei hat jedes EU-Mitgliedsland eine Stimme. Aber auch die Größe der Bevölkerung wird berücksichtigt. Für die Annahmen von Richtlinien und Verordnungen müssen die Regierungen aus 55 Prozent der Länder zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bürger vertreten. Entscheidungen auf dem Feld der Außen- und Sicherheitspolitik können auch künftig nur einstimmig getroffen werden.

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs verfügt künftig über einen Präsidenten. Er wird von den EU-Staats- und -Regierungschefs für zweieinhalb Jahre ernannt und kann danach noch einmal für den gleichen Zeitraum in seinem Amt bestätigt werden. Die Rolle des Ratspräsidenten ist noch nicht klar. Denn auch künftig wird es eine alle sechs Monate wechselnde EU-Ratspräsidentschaft eines EU-Landes geben, die den Vorsitz im Kreis der Regierungsvertreter führt.

Neu ist auch, dass ein EU-Spitzenposten gleichzeitig im Europäischen Ministerrat und der Europäischen Kommission angesiedelt ist. Denn der "hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik" soll zugleich der für Außenbeziehungen zuständige Vizepräsident der EU-Kommission sein. Das entspricht auf die gegenwärtig Besetzung bezogen: die Vereinigung der Ämter des EU-Außenbeauftragten (bisher der Spanier Javier Solana) sowie des Kommissars für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik (bisher die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner). Dem „EU-Außenminister“ untersteht ein eigenständiger diplomatischer Dienst mit mehreren hundert Beamten, über dessen Zuschnitt und Anbindung die EU-Institutionen derzeit noch streiten.

Das Europaparlament verfügt künftig über noch mehr Einfluss auf die Gesetzgebung und über das Haushaltsrecht. Unklar ist, wie Europas Bürger von dem Recht Gebrauch machen, mit Hilfe eines so genannten Bürgerbegehrens die Europäische Kommission zum Handeln zu drängen. Nach dem Lissabon-Vertrag genügt dazu die Unterschrift von mindestens einer Million EU-Bürgern. Ferner besitzen der Deutsche Bundestag und die anderen nationalen Parlamente künftig ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Sie können die Luxemburger EU-Richter immer dann anrufen, wenn sie das Subsidiaritätsprinzip gefährdet sehen, wonach Entscheidungen möglichst nah am Bürger und nicht in Brüssel getroffen werden sollten.

Eine EU-Regierung, der all dies nicht passt, kann künftig auch der Gemeinschaft den Rücken kehren. Erstmals verankert ein EU-Vertrag das Ausstiegsrecht.