Die EU-Kommission will alle Mitgliedsstaaten zur elektronischen Verknüpfung ihrer Unternehmensregister verpflichten. Sie erhofft sich davon eine Belebung des grenzüberschreitenden Handels und jährliche Einsparungen von mehr als 69 Millionen Euro.
Unternehmensregister sollen europaweit verknüpft werden
Unternehmensregister werden in allen 27 Mitgliedsstaaten geführt. Angesiedelt sind sie auf nationaler (Schweden, Irland oder Dänemark), regionaler (Österreich) oder kommunaler Ebene wie in Deutschland. In ganz Europa bieten die Unternehmensregister eine Reihe von Diensten an, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Die Hauptleistung, die alle Register erbringen, besteht in der Prüfung und Speicherung von Unternehmensinformationen, wie Rechtsform, Sitz und gesetzliche Vertreter, und in der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit.
Die elektronische Verknüpfung der Register soll die Bereitstellung verlässlicher und aktueller Informationen über den Status eines Unternehmens und seiner Zweigniederlassungen im europäischen Ausland erleichtern. Zweitens werde die Zusammenarbeit zwischen den Registern bei grenzübergreifenden Transaktionen und Fusionen vereinfachen. Und drittens werde der grenzübergreifende Zugang der Verbraucher, tatsächlicher oder potenzieller Geschäftspartner oder der Steuer- und Justizbehörden zu amtlichen Unternehmensinformationen verbessert, heißt es in einer Pressemitteilung.
dhz