Abstimmung im EU-Parlament Betriebliche Altersvorsorge muss für KMU attraktiv bleiben

Es gibt immer mehr Rentner. Trotz der Wirtschaftskrise müssen die Rentensysteme der EU-Mitgliedstaaten eine angemessene Rente bieten. Eine entsprechende Resolution nahm das Europäische Parlament an. Das Handwerk hat dazu genaue Vorstellungen.

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Betriebliche Altersvorsorge muss für KMU attraktiv bleiben

"Während derzeit jeder Person über 65 vier Personen im erwerbsfähigen Alter gegenüberstehen, wird diese Relation bis 2060 auf eins zu zwei sinken", heißt es in einem Grünbuch der Europäischen Kommission, auf das sich die Resolution des Europäischen Parlaments bezieht.

Die Mitgliedstaaten nehmen laut der niederländischen Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (EVP) eine führende Rolle ein. Es gebe aber Aspekte, "in denen die Koordinierung auf europäischer Ebene wichtig ist". Die Alterung der Bevölkerung habe eine große Auswirkung, zumal nicht alle Mitgliedstaaten für ihre Renten Mittel zurückgelegt haben. Dies könnte zu enormen Kosten führen, die sich auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt auswirken. "Die Aufsichtsbehörde sollte die Rentensysteme überwachen und einige Mitgliedstaaten müssen ermutigt werden, für ein sicheres und angemessenes Rentensystem zu sorgen", forderte Oomen-Ruijten.

Wirtschaftlicher Druck

Die Zuständigkeit für Renten obliegt den EU-Mitgliedstaaten. Sie bewerten oder reformieren ihre Rentensysteme vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der Alterung der Bevölkerung. Die EU-Abgeordneten fordern die EU-Länder auf, "stabile, zuverlässige und nachhaltige" Rentensysteme sowie ein angemessenes Rentenniveau zur Bekämpfung von Altersarmut beizubehalten. Die Europaparlamentarier fügen jedoch hinzu, dass, bevor Änderungen vorgenommen werden, eine sachgemäße Beratung erfolgen sollte. "Positiv ist die klare Feststellung des Parlaments, die Zuständigkeit für die Altersvorsorgesysteme auch weiterhin bei den Mitgliedstaaten zu belassen", kommentierte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Übertragbare Renten

In der Regel arbeiten Europäer während ihrer Karriere für mehrere Arbeitgeber. Zudem verbringen viele Aufenthalte in verschiedenen EU-Ländern. Die EU-Abgeordneten wollen, dass EU und Mitgliedstaaten Hindernisse für die innerstaatliche und grenzüberschreitende Mobilität beseitigt und Schwierigkeiten der Rentenübertragung innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten angegangen werden. Beispielsweise sollten für die Altersvorsorge keine langen Beitragszeiten notwendig sein, um gültig zu sein, so die Abgeordneten.

Zudem stellten die EU-Abgeordneten große Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (das in einigen Ländern überprüft wird) und dem effektiven Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben fest. Ältere Arbeitnehmer würden von einer besseren Anpassung der Arbeitsplätze und -bedingungen sowie einem verbesserten Kündigungsschutz profitieren.

Für "nicht akzeptabel" erklärte Handwerkspräsident Kentzler hingegen die Forderung des Parlaments nach harmonisierten europäischen Mindeststandards in der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere kritisierte er die Unverfallbarkeitsfristen. "Handwerksbetriebe nutzen in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge zur Mitarbeiterbindung und belohnen so die Betriebstreue. Ein Verzicht auf Unverfallbarkeitsfristen würde die unternehmerische Freiheit entscheidend beeinträchtigen und die betriebliche Altersvorsorge unattraktiver machen", sagte Kentzler.

Deshalb sieht der Zentralverband des Deutschen Handwerks die von den EU-Abgeordneten beschlossenen Forderungen als Gefahr: "Die Umsetzung könnte sich zum Nachteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Betrieben auswirken", erklärte Präsident Kentzler.

dhz