DHZ-Gespräch mit dem ZDH-Bildungsexperten Prof. Friedrich Esser Berufsabschlüsse seriös vergleichen

Die Bundesregierung plant einen Gesetzentwurf, indem eine Teilanerkennung ausländischer Ausbildungs- und Berufsabschlüsse vorgesehen ist. Was das für das deutsche Handwerk bedeutet, erklärt Friedrich Esser, Bildungsexperte des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Burkhard Riering

"Anerkennungen dürfen nur dann ausgesprochen werden, wenn sich die Abschlüsse auch tatsächlich entsprechen", sagt der Bildungsexperte Friedrich Esser. Foto: ZDH

Berufsabschlüsse seriös vergleichen

DHZ: Herr Professor Esser, wie steht das deutsche Handwerk grundsätzlich dazu, wenn ausländische Fachkräfte schneller ihre Abschlüsse anerkennen lassen können?

Prof. Esser: Für eine bessere Arbeitsmarktintegration sind schnelle Verwaltungsverfahren in diesem Kontext natürlich hilfreich. Ein seriöser Vergleichsmaßstab für eine Gleichwertigkeitsprüfung ist jedoch unabdingbar. Anerkennungen dürfen nur dann ausgesprochen werden, wenn sich die Abschlüsse auch tatsächlich entsprechen. Vergleiche von ausländischen und inländischen Qualifikationen erfordern dabei ein hohes Maß an Sachkunde. Über ausländische Abschlüsse und Bildungssysteme liegen nicht immer ausreichende Informationen vor, dann sind exakte Recherchen anzustellen. Schnelligkeit darf deshalb auf keinen Fall das einzige Gütekriterium für Anerkennungsverfahren sein.

DHZ: Sind es überhaupt noch viele, die aus Drittstaaten kommen wollen?

Esser: Das Handwerk geht davon aus, dass sich in einer ersten Antragswelle vor allem Menschen an die Kammern wenden werden, die bereits in Deutschland leben und bisher keine Möglichkeit gesehen haben, ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen. Das gilt beispielsweise für Migranten aus der Türkei oder aus Osteuropa. Bisher gibt es keine verlässliche Schätzung, wie viele potenzielle Antragsteller beispielsweise über handwerkliche Qualifikationen verfügen und Anerkennungsanträge bei einer Handwerkskammer stellen werden. Die von der Politik genannten Hochrechnungen umfassen alle möglichen Arten von Berufsqualifikationen, gewerblich-technische ebenso wie kaufmännische oder soziale.

Ob und in welchem Maße auch künftig neue Zuwanderer mit einem Anerkennungsinteresse nach Deutschland gelangen, hängt maßgeblich von der Entwicklung der Zuwanderungspolitik ab. Zumindest die Flüchtlingszuwanderung nach Deutschland spielt aktuell keine größere Rolle.

Debatte um Teilanerkennung

DHZ: Ist die Idee der Teilanerkennung mit späterer Nachqualifikation besser als das jetzige Prozedere?

Esser: Der Begriff "Teilanerkennung" ist ursprünglich mit der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU verbunden: Diese Richtlinie ist ein Instrument zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von EU-Bürgern beim Zugang zu reglementierten Berufen. Ihr Ziel ist es, Hürden für EU-Bürger bei der Ausübung ihrer Freizügigkeit abzubauen. Personen, deren berufliche Qualifikation den Anforderungen in einem anderen EU-Land nicht vollständig genügen, eröffnet die Richtlinie die Möglichkeit, Qualifikationsdefizite durch Anpassungslehrgänge zu beheben. Wird der Erfolg der Anpassungsqualifizierung festgestellt, ist auch der Berufszugang eröffnet.

DHZ: Wo liegen die Unterschiede?

Esser: Der ZDH hält es für richtig, den Aspekt der Nachqualifizierung auch im geplanten Anerkennungsgesetz nicht zu vernachlässigen. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen wesentliche Unterschiede zwischen den im Ausland erworbenen und den deutschen Abschlüssen bestehen werden. Dann ist es sinnvoll, die vorhandene Qualifikation positiv darzustellen und gleichzeitig Wege zur freiwilligen Nachqualifizierung aufzuzeigen. Das Angebot an Nachqualifizierungsmaßnahmen sollte entsprechend der Nachfrage ausgebaut werden.

Teilanerkennung in diesem Sinn darf aber nicht mit der Anerkennung von Teilqualifikationen, wie sie von bestimmten politischen Akteuren in die Diskussion gebracht wird, verwechselt werden: Das Handwerk wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass seine Ausbildungsabschlüsse nicht in Qualifikationsmodule gespalten werden. Die Ganzheitlichkeit der beruflichen Ausbildung ist ein Grundwert der Berufsbildung im Handwerk. Die Grundlagen des deutschen Bildungssystems muss ein Anerkennungsgesetz selbstverständlich akzeptieren. Eine – auch nur faktische – Absenkung deutsche Qualifikationsstandards mit dem Ziel, Migranten leichtere Einstiege in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, würde weder den Migranten noch möglichen Arbeitgebern helfen. Deshalb setzt sich das Handwerk für eine Stärkung des Bildungssystems ein.

Unsichere Informationen über Abschlüsse

DHZ: Wo sehen Sie grundlegend mögliche Probleme bei den Anerkennungsverfahren? Kann es Betrug geben? Oder einen zu hohen Bürokratieaufwand?

Esser: Die größte Schwierigkeit bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist die Beschaffung von Informationen über die Grundlagen der Bewertung. Dieses Problem ist dann am größten, wenn die Abschlüsse aus Staaten stammen, die wenig Austausch mit Deutschland pflegen oder in denen es keine systematischen Bildungsstrukturen gibt. Genau hier liegt auch der Unterschied zu den EU-Staaten, deren Bildungssysteme und -inhalte sind weitgehend bekannt. Um eine Vergleichsprüfung durchführen zu können, sind konkrete Informationen über Inhalte der Qualifikationen und die zugrunde liegende Ausbildungsstruktur und auch Ausbildungsdauer zwingend erforderlich. Für die Kammern wird es nicht immer einfach sein, diese Informationen zu erhalten. Sie sind daher auf die Mitwirkung der Antragsteller angewiesen, die die notwendigen Informationsunterlagen ggf. selber beibringen müssen. Der Aufbau eines Wissensmanagements der Kammern ist perspektivisch geplant: Zu diesem Zweck wird das Bundeswirtschaftsministerium den Aufbau eines Informationsportals über ausländische Berufsqualifikationen fördern.

DHZ: Vor Betrügern ist man dabei nicht gefeit.

Esser: Betrugsfälle sind im Einzelfall nicht auszuschließen. Wir sollten jedoch keine generelle Betrugsabsicht bei den Antragstellern unterstellen. Um weitgehende Sicherheit zu erlangen, fordern wir, dass in jedem Fall Originaldokumente und beglaubigte Übersetzungen einzureichen sind.

Viel Arbeit für Handwerkskammern

DHZ: Das klingt nach einem hohen bürokratischen Aufwand.

Esser: Dieser muss im Verhältnis zu den Verfahrensergebnissen angemessen sein: Da erwartet wird, dass die Kammern sehr differenzierte Aussagen zu den ausländischen Qualifikationen treffen, müssen aussagefähige und ausreichende Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Aus den Erfahrungen, die die Handwerkskammern in der Vergangenheit mit Anerkennungsverfahren gemacht haben, lässt sich bereits ableiten, welcher formale Aufwand für belastbare Entscheidungen erforderlich ist.

DHZ: Gibt es Befürchtungen, dass das Niveau des deutschen Handwerks dadurch sinken könnte?

Esser: Derartige Befürchtungen bestanden beim Einstieg in die Diskussion über ein Anerkennungsgesetz durchaus. In den politischen Gesprächen des ZDH wurden uns jedoch Vorstellungen über die Anforderungen an Gleichwertigkeitsprüfungen vermittelt, die ein transparentes und seriöses Prüfungsverfahren erwarten lassen. Gleichwertigkeitsbescheinigung sollen nur dann erteilt werden, wenn nach objektivem Prüfungsmaßstab festgestellt worden ist, dass die überprüften Qualifikationen sich im Wesentlichen und weitestgehend entsprechen. Es ist auch richtig, dass die Berufqualifikationen des Handwerks nicht durch fachfremde zentrale Institutionen geprüft werden sollen, sondern durch die erfahrenen Handwerkskammern.