„Die Zeche zahlen die Beitragszahler“

DHZ-Gespräch mit Olaf Schmitz-Elvenich, Korruptionsbeauftragter beim IKK e.V. zu Korruptionsvorwürfen gegenüber Ärzten

Interview: Karin Birk

Olaf Schmitz-Elvenich: Es geht hier um mehr als Einzelfälle.Foto: Fischer

„Die Zeche zahlen die Beitragszahler“

DHZ: Herr Schmitz-Elvenich, Ärzten wird vorgeworfen, von Kliniken oder Gesundheitshandwerkern Prämien für Überweisungen oder Verordnungen zu verlangen? Gibt es das Problem schon länger?

Schmitz-Elvenich: Ja, leider. In der Regel wird nur nicht so sehr darüber gesprochen, weil es keine unmittelbaren Opfer gibt. Und wenn wie jetzt Fälle an die Öffentlichkeit kommen, dass Ärzte Fangprämien für Einweisungen in bestimmte Kliniken erhalten, dass Schmiergelder für die Verabreichung bestimmter Arzneimittel oder für die Verordnung bestimmter Hilfsmittel bezahlt wurden, dann sprechen die betroffenen Gruppen gerne von Einzelfällen. Es geht hier aber um mehr, als nur um Einzelfälle.

DHZ: Sind Ihnen selbst solche Fälle bekannt?

Schmitz-Elvenich: Ich weiß aus erster Hand, dass ein behandelnder Arzt seinen Patienten direkt zur Krankengymnastik nur eine Etage tiefer schicken und die Verordnung dann dort nachreichen wollte. Er war aber nicht bereit, direkt eine Verordnung auszustellen, die eine freie Wahl der Krankengymnastik-Praxis ermöglicht hätte. Das riecht nach unlauteren Absprachen oder Bestechung.

DHZ: Welche Ursache sehen Sie für Mauscheleien und Absprachen?

Schmitz-Elvenich: Die Ursachen sind vielfältig. Ganz sicher gehört der wachsende Konkurrenzdruck dazu. Nicht nur Pharmafirmen, auch Krankenhäuser stehen unter enormem Umsatzdruck. Wenn Neuerungen auf dem Pharmamarkt seltener werden, wenn die Leistungen der Krankenhäuser ähnlich sind, sehen sie sich geneigt, auch unzulässige Formen des Marketings zu wählen. Hinzu kommt, dass das Geld für Ärzte im Gesundheitssystem knapper wird. Manch einer mag dann der Versuchung erliegen, nicht das Wohl des Patienten, sondern eigene Interessen in den Vordergrund zu stellen. Damit das Vertrauen in die Ärzteschaft wieder hergestellt ist, müssen diese Fälle genauestens strafrechtlich überprüft werden.

DHZ: Wann machen sich die Betroffenen strafbar?

Schmitz-Elvenich: Das ist nicht leicht zu sagen. Die klassischen Korruptionsdelikte greifen nur für Amtsträger, also etwa für Krankenhausärzte. Bei niedergelassenen Ärzten, also Freiberuflern, ist es schwieriger, da es hier noch keine Rechtsprechung gibt. Meiner Ansicht nach machen sich die Beteiligten aber nach § 299 Strafgesetzbuch der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar. Es ist so, als würde ein Bauunternehmer bei einer Ausschreibung einen Architekten schmieren, um einen Auftrag zu erhalten. Auch er macht sich strafbar.

DHZ: Wer zahlt die Zeche für dieses Fehlverhalten?

Schmitz-Elvenich: Die Beitragszahler zahlen die Zeche. Und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist das Vertrauen der Patienten gestört. Zum anderen muss das Geld ja irgendwo herkommen, das manche Kliniken bestimmten Ärzten zukommen lassen. Sie werden sich dieses Geld in der nächsten Verhandlungsrunde mit den Kassen zurückholen.

DHZ: Was kann gegen solche Machenschaften getan werden?

Schmitz-Elvenich: Schon heute gibt es bei den Krankenkassen und vor allem bei den kassenärztlichen Vereinigungen so genannte Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten. Wir brauchen also keine neuen Stellen, auch keine Clearingstellen. Wir müssen den Missbrauchsfällen nur rigoros nachgehen. Wenn Vorfälle von illegaler Zahlung vorliegen, müssen sie zur Anzeige gebracht werden, damit endlich höchstrichterlich geklärt wird, ob diese Fälle strafbar sind oder nicht. Und für den Fall, dass sie wider Erwarten doch nicht strafbar sein sollten, müsste der Gesetzgeber sie schleunigst unter Strafe stellen. Denn offensichtlich reichen dann die berufsrechtlichen Sanktionen und andere Sanktionen nicht aus.