Schickt das Finanzamt einen Schätz-Steuerbescheid, kann es schnell ungemütlich für Handwerksunternehmer werden. Was Selbstständige über Steuer-Schätzungen wissen müssen und wie sie sich verhalten sollten.

1. Wann droht ein Schätz-Steuerbescheid?
Das Finanzamt wird die Steuergrundlagen immer dann schätzen, wenn Steuererklärungen nicht fristgemäß ans Finanzamt übermittelt werden und der Unternehmer auf Mahnungen zur Abgabe der Steuererklärungen nicht reagiert. Aktuell kann es zu Schätzungen für das Steuerjahr 2022 kommen. Ist ein selbstständiger Handwerker nicht steuerlich beraten, hätten die Erklärungen 2022 bis spätestens 2. Oktober 2023 in elektronischer Form ans Finanzamt übermittelt werden müssen. Ist das bisher nicht erfolgt, sind zwei Szenarien denkbar. Das Finanzamt schickt sofort ohne weitere Mahnung einen Schätz-Steuerbescheid. Das betrifft vor allem Unternehmer, die seit Jahren notorisch ihrer Abgabeverpflichtung verspätet nachkommen. Wer bisher brav seine Abgabefrist eingehalten hat und erstmals für das Steuerjahr 2022 verspätet ist, könnte zunächst eine Mahnung zugeschickt bekommen.
2. Mahnung bekommen – was tun?
Flattert eine Mahnung zur Abgabe der Steuererklärungen 2022 ins Haus, sollten Unternehmer darauf unbedingt schriftlich und vor allem zeitnah – reagieren. Denn nennt man dem Finanzamt die Gründe für die Verzögerung und nennt ein nahes Zeitfenster, in der die ausstehenden Erklärungen 2022 ans Finanzamt übermittelt werden, wird das Finanzamt in der Regel vom Versand eines Schätz-Steuerbescheids absehen. Das Finanzamt kennt jedoch noch eine weitere Sanktion. Und zwar die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Dieser wird auf jeden Fall festgesetzt werden. Wichtig zu beachten: Wer auf die gut gemeinte Mahnung nicht reagiert, riskiert zeitnah einen Schätz-Steuerbescheid.
3. Steuernachzahlungen nach Schätz-Bescheid
Schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für 2022, wird es in der Regel so schätzen, dass es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer 2022 zu deutlichen Nachzahlungen kommt. Man kann zwar gegen den Schätz-Steuerbescheid des Finanzamts Einspruch einlegen. Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (= festgesetzte Steuern müssen nicht oder nur teilweise bezahlt werden) wird das Finanzamt nur akzeptieren, wenn innerhalb der Zahlungsfrist die Steuererklärungen 2022 nachgereicht werden und ersichtlich ist, dass deutlich niedrigere Steuern fällig werden. Ohne Abgabe der Steuererklärungen 2022 müssen die geschätzten Steuern ohne Wenn und Aber ans Finanzamt überwiesen werden.
4. Nachzahlungen werden nicht geleistet
Werden die Steuernachzahlungen aufgrund eines Schätz-Steuerbescheids nicht fristgemäß ans Finanzamt überwiesen, kann es richtig teuer werden. Denn das Finanzamt setzt für jeden Monat, in dem die Zahlungen ausstehen, 1 Prozent Säumniszuschlag fest. Selbst, wenn später die Steuererklärungen 2022 ans Finanzamt übermittelt werden und die tatsächliche Steuer deutlich unter der geschätzten Steuer liegt (was der Regelfall sein dürfte), müssen die Säumniszuschläge für die geschätzte Steuer bei Nichtzahlung entrichtet werden.
5. Steuernachzahlungen werden geleistet
Zahlt ein Selbstständiger die im Schätz-Steuerbescheid 2022 festgesetzten Steuern, entbindet ihn das nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen 2022. Zwei Szenarien sind denkbar, wenn ein Steuerzahler nicht auf den Schätz-Steuerbescheid reagiert und die geschätzten Steuern bezahlt. Das Finanzamt schickt einen neuen Schätz-Steuerbescheid mit noch höheren Steuernachzahlungen oder das Finanzamt übermittelt den Steuerfall an die Bußgeld- und Strafsachenstelle. Hintergrund: Wird die geschätzte Steuer bezahlt, wird vermutet, dass die tatsächliche Steuerschuld deutlich über der geschätzten Steuer liegt. Und damit ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Dasselbe gilt, wenn ein Steuerzahler die Steuer aus dem Schätz-Steuerbescheid zahlt, es zu einer Betriebsprüfung für dieses Schätz-Steuerjahr kommt und der Prüfer des Finanzamts eine noch höhere Steuer feststellt.
6. Vorbehalt der Nachprüfung
Schätz-Steuerbescheide des Finanzamts stehen stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abgabenordnung. Das bedeutet: Der Schätz-Steuerbescheid kann jederzeit geändert werden, sobald erstmals die Steuererklärungen 2022 ans Finanzamt übermittelt werden.
Doch wird es dem Finanzamt zu bunt, weil keine Steuererklärungen 2022 eingereicht werden, kann der Vorbehalt der Nachprüfung auch aufgehoben werden. Wer hier nicht reagiert, um gegen die Aufhebung des Vorhalts der Nachprüfung Einspruch einzulegen und Steuererklärungen 2022 mit einer noch höheren Steuernachzahlung einzureichen, wird als Steuerhinterzieher abgestempelt und bestraft.
7. Weitere Folgen nach Schätz-Steuerbescheid
Ein Schätz-Steuerbescheid ist immer unangenehm und sollte vermieden werden. Denn ist ein selbstständiger Handwerker steuerlich unzuverlässig, kann das weitere Nachteile mit sich bringen. Das Finanzamt könnte beispielsweise die Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer verweigern oder Sonderprüfungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer oder eine Kassen-Nachschau anregen. Nach dem Motto: Wer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, macht sicherlich viele weitere steuerlichen Fehler.
8. Ausweg: Steuerberater beauftragen
Schickt das Finanzamt zunächst eine Mahnung zur Abgabe der Steuererklärungen 2022 und es ist klar, dass es in den nächsten Monaten zeitlich nicht möglich sein wird, die Steuererklärungen einzureichen, sollte ein Steuerberater mit der Gewinnermittlung 2022 und mit dem Ausfüllen der Steuererklärungen beauftragt werden. Wird das Finanzamt über diesen Umstand informiert, gilt eine neue Abgabefrist für die Steuererklärungen 2022 – und zwar der 31. Juli 2024. Damit wären das Thema Schätz-Steuerbescheid sowie weitere Sanktionen und steuerliche Nachteile vom Tisch.
9. Finanzamt gibt überzogene Schätzung ab
Nicht selten übertreiben es die Sachbearbeiter im Finanzamt mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Sollten die Umsätze deutlich von den Umsätzen laut Umsatzsteuervoranmeldungen 2022 nach oben abweichen (zum Beispiel um 100.000 Euro) oder wird der Gewinn um einige Tausend Euro höher angesetzt als im Jahr 2021, ohne dass es dafür Anhaltspunkte gibt, sollte Einspruch gegen den Schätz-Steuerbescheid eingelegt werden. In diesem Einspruch sollte das Finanzamt aufgefordert werden, zum Ermessen der Schätzung Stellung zu nehmen. Stellt sich heraus, dass überzogen geschätzt wurde, wird das Finanzamt den Schätz-Steuerbescheid aufheben und einen neuen, moderaten Schätz-Steuerbescheid ausstellen.