Ein wegen Unterstützung der radikalislamischen Hisbollah ausgewiesener Libanese klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen seine Abschiebung aus Deutschland. Der 48-Jährige war Jahre lang aktiv im Vorstand eines Islamischen Kulturvereins in Stuttgart und Sindelfingen, welcher der Hisbollah nahe stehen soll.
48-Jähriger Libanese klagt gegen Abschiebung
Mannheim (dapd-bwb). Ein wegen Unterstützung der radikalislamischen Hisbollah ausgewiesener Libanese klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen seine Abschiebung aus Deutschland. Der 48-Jährige war Jahre lang aktiv im Vorstand eines Islamischen Kulturvereins in Stuttgart und Sindelfingen, welcher der Hisbollah nahe stehen soll.
Vieles spreche dafür, "dass der Kulturverein Beziehungen geistlicher und inhaltlicher Art zur Hisbollah unterhält", erklärte der Vorsitzende Richter Michael Funke-Kaiser während der Verhandlung am Mittwoch in Mannheim. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wird am Donnerstag erwartet.
Dem Landesamt für Verfassungsschutz zufolge hatte die Organisation in ihren Räumlichkeiten in Sindelfingen im März 2009 eine Propagandaschrift des Hisbollah-Führers Scheich Hassan Nasrallah verlesen. Zudem sei dort Anfang 2008 eine Rede Nasrallahs per Video gezeigt worden, sagte ein Mitarbeiter der Behörde vor Gericht. Da diese Information aus einer persönlichen Quelle stamme, könne er jedoch keine näheren Angaben dazu machen.
Als weiteres Indiz für die Nähe des schwäbischen Kulturvereins zur Hisbollah gelten die dort verteilten Jahreskalender. Die Ausgabe von 2002 etwa sei mit dem Konterfei Nasrallahs und den Fahnen der islamistischen Organisation bedruckt bewesen, hieß es während der Verhandlung.
Ein Vorstandsmitglied des Kulturvereins bestritt die Vorwürfe. Der Kalender von 2002 sei eine Fälschung, und die Ausgaben aus den anderen Jahren zeigten keine Hisbollah-Motive, betonte er. Es sei auch keine Rede von Nasrallah ausgestrahlt worden, der Verein habe zum damaligen Zeitpunkt gar keine technischen Möglichkeiten für eine Videoübertragung gehabt. Außerdem beschäftige sich die islamische Vereinigung nicht mit politischen Schriften. "Es ist bei uns verboten, über Politik zu reden", sagte der Zeuge. Stattdessen widme sich der Verein religiösen und schulischen Themen.
Die Klage des 48-Jährigen gegen seine Abschiebung war zuvor bereits in zwei Verfahren abgelehnt worden. Der Kläger selbst war während der Verhandlung am Mittwoch nicht anwesend. Er lebt mit seiner Familie wieder im Libanon. Dort ist die Hisbollah als politische Partei aktiv. Die Organisation gilt als verantwortlich für zahlreiche Terroranschläge insbesondere gegen Israel.
dapd
