Immer mehr Handwerksbetriebe planen, die Vier-Tage-Woche einzuführen. Doch Achtung: In der Umsetzung müssen Arbeitgeber eine Reihe arbeitsrechtlicher Punkte berücksichtigen.

Arbeitgeber, die Fachkräfte suchen, sollten sich einmal die Ergebnisse des neuen Arbeitszeitreports der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) genauer anschauen: Die repräsentative Befragung mit 20.000 Beschäftigten aus dem Jahr 2021 ergab, dass 53 Prozent gern ihre aktuelle durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 38,4 Stunden verkürzen würden. Hiervon wünscht sich knapp die Hälfte eine Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage. Der noch aktuellere Randstad Arbeitsbarometer 2023 kommt zu dem Ergebnis, dass 36,1 Prozent der Befragten ihre aktuelle Wochenarbeitszeit an weniger Tagen erfüllen möchten – etwa durch die Einführung der Vier-Tage-Woche.
Um dagegen in Deutschland die Folgen der Demographie abzumildern, steht die Forderung im Raum, Mehrarbeitsstunden zu leisten und die Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitstelle auf 42 Stunden anzuheben. Arbeitszeiten auszudehnen und Ruhezeiten zu verkürzen, wird jedoch schwerlich die betriebliche Fachkräftesicherung fördern, wie der Arbeitszeitreport verdeutlicht. Die Vier-Tage-Woche könnte eine Lösung bieten. Es gelten hierfür folgende arbeitsrechtliche Regelungen:
Welche Arbeitszeitmodelle gibt es bei einer 4-Tage-Woche?
Führen Handwerksbetriebe die Vier-Tage-Woche für ihre Mitarbeiter ein, nutzen sie meist eines der folgenden Modelle:
- Vier Tage arbeiten bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit,
- Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit und angepasstem Lohn,
- Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit, aber gleichbleibendem Lohn.
Welche arbeitsrechtlichen Fragen sich in diesem Zusammenhang konkret stellen, beantwortet Ilhan Aydin, Experte der Praxisgruppe Arbeitsrecht in der Kanzlei Muth & Partner in Fulda.
Wie wird die 4-Tage-Woche vereinbart?
"Grundsätzlich kann der Arbeitgeber bestimmen, wie die Arbeitszeiten in seinem Betrieb verteilt werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Selbstverständlich kann er die Vier-Tage-Woche auch gemeinsam mit seinen Arbeitnehmern aushandeln und konkret fixieren", erklärt Aydin.
Bei tarifgebundenen Unternehmen – und dies sind nach Einschätzung des Zentralverbands des Handwerks die Mehrzahl der Handwerksbetriebe – muss der Betrieb zunächst prüfen, ob tarifvertragliche Regelungen eine solche Vereinbarung möglicherweise untersagen. Da Tarifverträge meist auch auf Arbeitnehmer angewendet werden, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, sollten diese in jedem Fall vorher überprüft werden, wenn eine Vier-Tage-Woche vereinbart werden soll.
Darf der Arbeitgeber von sich aus eine 4-Tage-Woche mit Arbeitszeitreduzierung einführen?
Soweit es keine tarifliche Regelung gibt, wird der Umfang der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt, erklärt Aydin und sagt: "Der Arbeitgeber darf aber nicht von sich aus einfach die Arbeitszeit reduzieren. Das wäre arbeitsrechtlich unzulässig."
Möchte der Arbeitgeber die Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer reduzieren, ohne dies mit ihnen abzusprechen, kann er es nur über eine Änderungskündigung durchsetzen. Wenn diese Änderungskündigung gegen den Willen des Mitarbeiters geschieht, ist sie nur dann arbeitsrechtlich haltbar, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Und wenn nicht alle Mitarbeiter eine 4-Tage-Woche wollen?
Sofern es keinen Betriebsrat gibt, kann der Arbeitgeber gemeinsam mit seinem Team individuelle Regelungen für oder gegen eine Vier-Tage-Woche treffen. Wichtig ist hierbei nur, dass alle Mitarbeiter gleichbehandelt werden, denn der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber ihren Kollegen, sofern sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden. "Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn bei annähernd ähnlichen Mitarbeitern nur einzelnen die Vier-Tage-Woche erlaubt wird, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gibt", führt Aydin aus.
Was geschieht an Feiertagen, bei Krankheit und im Urlaub?
Angenommen, Montag wäre ein Feiertag und ein Mitarbeiter arbeitet in einer Vier-Tage-Woche normalerweise von Montag bis Donnerstag – darf ihn sein Chef dazu auffordern, von Dienstag bis Freitag zu arbeiten oder müssen die Wochentage fest definiert sein?
Der Arbeitsrechtsexperte erklärt: "Wurden die vier Wochenarbeitstage genau festgelegt, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht dazu auffordern, einen fehlenden Feiertag oder Krankheitstag an seinem arbeitsfreien Tag nachzuholen." Sofern die vier Arbeitstage des Mitarbeiters nicht genau festgelegt sind, kann der Arbeitgeber bestimmen, wann die Arbeitstage stattfinden sollen. Dies muss dem Mitarbeiter allerdings rechtzeitig mitgeteilt werden.
Gemäß § 3 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz gelten die Tage von Montag bis Samstag als Arbeitstage. Um auf den vom Gesetzgeber festgelegten Jahresurlaub von vier Arbeitswochen zu kommen, ergibt sich bei einer 6-Tage-Woche ein Mindesturlaub von 24 Werktagen. Da sich bei einer Vier-Tage-Woche die Arbeitszeit nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt, muss der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden, sodass der Arbeitnehmer dann Anspruch auf 16 Urlaubstage hat. Dieser Mindesturlaubsanspruch bietet dann ebenfalls eine Erholungsmöglichkeit von vier Wochen. Aydin erklärt: "Durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag kann ein Mitarbeiter jedoch in den Genuss eines weitergehenden Urlaubsanspruchs kommen."
Wie lang darf die tägliche Arbeitszeit maximal sein?
"Die Arbeitszeiten regelt das Arbeitszeitgesetz. Zum einen dient es dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, weil es die maximale tägliche Arbeitszeit fixiert und auch die Pausen und Ruhezeiten festlegt. Das Arbeitszeitgesetz schafft auch die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten", sagt Aydin. Konkret sieht dies folgendermaßen aus:
- Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Werktag verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden. Bei einer Vier-Tage-Woche ist eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden also problemlos möglich.
- Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über 10 Stunden täglich zugelassen werden. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn in die Arbeitszeit eine Arbeitsbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst fällt.
- Ausgenommen sind Jugendliche, da deren tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht übersteigen darf.
- Schwangere und Stillende dürfen nicht länger als 8,5 Stunden am Tag beschäftigt werden.
Was gilt für Azubis?
"Auch bei Azubis ist eine Vier-Tage-Woche möglich. Wie lange ein Azubi täglich arbeiten darf, hängt davon ab, ob er jugendlich oder volljährig ist", sagt Aydin. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 10 Stunden täglich arbeiten und bei strikter Einhaltung einer Vier-Tage-Woche sind es maximal 40 Stunden wöchentlich. Bei Jugendlichen darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht übersteigen.
Was gilt für Pausen?
Die Arbeit muss gemäß § 4 ArbZG durch feststehende Ruhepausen unterbrochen werden:
- eine 30 Minuten-Pause gilt bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und
- eine 45 Minuten-Pause gilt bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt.
- Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter also nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigen.
Was passiert mit Überstunden?
"Je nach Arbeitszeitmodell müsste bei einer 40-Stunden-Woche an 4 Tagen jeweils 10 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Da die Arbeitszeit nur auf maximal zehn Stunden täglich verlängert werden kann, dürfen bei Einhaltung einer Vier-Tage-Woche keine Überstunden gemacht werden. Die 10-Stunden-Grenze ist also die Obergrenze, die nicht überschritten werden darf", führt Aydin aus.
Überstunden sind nur dann möglich, wenn sie - neben den vier Arbeitstagen - an einem zusätzlichen Tag geleistet werden. Zu beachten ist dann aber für den Arbeitgeber, dass die Überstunden innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ausgeglichen werden müssen. Auch wenn ihm dies zunächst unflexibel erscheint, könnte er dennoch langfristig von einem der Arbeitszeitmodelle profitieren, um Fachkräfte finden und halten zu können.
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