Elektronische Krankmeldung 4 Monate eAU: "Unsere Erfahrungen sind unterirdisch"

Seit Anfang des Jahres gilt die elektronische Krankmeldung. Kranke Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keinen "gelben Schein" mehr vorlegen. Doch DHZ-Leser berichten: Von bürokratischer Entlastung kann bisher keine Rede sein.

Elektronische Krankscheibung: eAU - digitale Arbeitsunfähigkeit
Seit Anfang 2023 wird die Krankmeldung vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann sie dann abrufen. In der Praxis ist der Aufwand für die Betriebe aber oft größer als vorher. - © Heide - stock.adobe.com

Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen. Arbeitgeber sind also in der "Holschuld".

Und so funktioniert der Abruf – zumindest theoretisch: Arbeitgeber nutzen dafür ihre zertifizierten Lohnabrechnungs- oder Zeiterfassungssysteme. Sie senden eine Anfrage an einen Kommunikationsserver, wofür sie die Information über Beginn und Art der Arbeitsunfähigkeit benötigen. Der Server leitet die Anfrage an die zuständige Krankenkasse weiter. Die Daten werden verglichen und die elektronische AU auf dem Server bereitgestellt.

Betriebe beklagen praktische Probleme

Soweit die Theorie. In der Praxis melden sich jedoch immer wieder Betriebe, die auf Probleme mit dem neuen System hinweisen. Auch die Rückmeldung der DHZ-Follower in den sozialen Medien zum dem Thema ist ernüchternd.

"Welche Erfahrungen hast Du bis jetzt mit der elektronischen Krankmeldung gemacht?", hatte die DHZ ihre Community gefragt und die Facebook-User gaben ein eindeutiges Bild zurück: "Funktioniert nicht gut", schreibt zum Beispiel Stefani Steckhan. Maßschneiderin Verena Christmann kommentiert "Klappt nicht wirklich." Und Michael Filgerts bezeichnet das neue Verfahren sogar als "Katastrophe".

Das sagt auch Manfred Schmitt, Inhaber der Fleischerei Werner Schmitt, und führt aus: "Zumal sich mir der Sinn verschließt. Es dürfte doch einfacher sein, im digitalen Zeitalter, wenn der Mitarbeiter mir ein Foto zuschickt und das Original später nachreicht. Entbürokratisierung sieht anders aus."

Konkrete Probleme mit der eAU zeigten sich bei Schmitt bereits zum Jahreswechsel: Er hatte einen Mitarbeiter, der Ende 2022 fast drei Monate lang krank war. Die Krankmeldung endete zum Jahreswechsel, so der Metzger. Der Versuch, an die neue elektronische Krankmeldung zu gelangen, war jedoch nicht möglich. Drei Wochen lang habe er es versucht – ohne Erfolg. Die Möglichkeit eine fortgesetzte Krankmeldung anzufragen war im System nicht vorgesehen, berichtet er. "Es kann doch nicht sein, dass man sich als Arbeitgeber, wenn man eh schon Arbeitskraft kompensieren muss, auch noch aktiv um eine Krankmeldung kümmern muss", ärgert sich Schmitt.

Kosmetikerin Anja Taute sieht in dem neuen System ebenfalls keinen Mehrwert, sondern nur noch mehr Arbeit. "Früher war eine Krankmeldung eine Bringpflicht. Heute muss sich der Arbeitgeber gefühlt um alles kümmern. Wir ersticken in Bürokratie", schreibt die Userin auf Facebook und erhält Zustimmung von Maler Kevin Siefen: "So sieht es aus."

Zu viele Ausnahmen

Einen anderen Aspekt bemängelt Thorsten Ußkurat von der Ußkurat Siebdruck GmbH: die vielen Ausnahmen. "Gut gedacht und gut gemacht sind Zweierlei. Bei den ganzen Ausnahmen (Privatversicherte, krankes Kind, Auslandskrankheit) erschließt sich mir die Logik generell nicht. Irgendwer wird Einsparungen dabei haben, aber die Arbeitgeber dürfen es wieder ausbaden beziehungsweise bezahlen", sagt Ußkurat. Auch Krankmeldungen für Rehabilitationsleistungen, Beschäftigungsverbote und stufenweise Wiedereingliederung können aktuell nicht elektronisch abgerufen werden.

Von einem Ende der "Zettelwirtschaft" könne keine Rede sein, so Ußkurat weiter: "Unsere Erfahrungen sind unterirdisch." Ein großes Problem sei, dass der Steuerberater keine Rückmeldung aus dem System bekomme, wenn die Mitarbeiter nicht genau sagen, an welchem Tag die eAU ausgeschrieben wurde und wie lange die Krankmeldung dauert. Man könne auch keine Pauschalabrufe machen. Er bittet daher seine Mitarbeiter ihm eine Kopie der Krankmeldung zu geben, damit man im Betrieb überhaupt wisse, was los ist. Eigentlich sollte mit dem neuen System dieser Zettel wegfallen und der Arbeitgeber keine Durchschrift mehr bekommen. "Also komplizierter als es jetzt ist, geht es nicht", sagt Ußkurat.

Auch bei der Hildebrandt Tür-Technik haben sie bislang keine guten Erfahrungen gemacht. Viele Ärzte würden trotz der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit noch die Krankmeldung für den Arbeitgeber als "Zettel" rausgeben. Die Kommunikation zwischen Arzt und Krankenkasse sei oft sehr schwierig. "Super schade!", kommentiert der Betrieb.

Bäcker: Zu viel Bürokratie für KMU

Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat unlängst vermeldet, dass die Betriebe über Probleme mit der eAU klagen. In einer Liste von 32 Vorschlägen gegen zu viel Bürokratie haben sie einen Punkt der neuen Krankmeldung gewidmet.

"Das gesetzliche Regelwerk sollte dahingehend geändert werden, dass Arbeitgeber die elektronischen AU-Bescheinigungen nicht bei den Krankenkassen abrufen müssen, sondern diese von den Krankenkassen automatisch zugesandt bekommen", heißt es in dem Dokument. Der Abruf der elektronischen Krankmeldung brächte gerade für KMU, die über keine Rechts- und Personalabteilung verfügen, einen erheblichen, und gerade bei längeren Erkrankungen nicht mehr leistbaren Aufwand mit sich.

Die Betriebe bemängeln, dass bei längeren Erkrankungen von Arbeitnehmern jede Bescheinigung einzeln und erneut vom Arbeitgeber beantragt und abgerufen werden muss (Erstbescheinigung, Folgebescheinigung, Folgebescheinigung, Folgebescheinigung usw.).

Schlechte Kommunikation mit Krankenkassen

Außerdem gebe es viele Probleme bei der Kommunikation mit den Krankenkassen. "Anfragen von Arbeitgebern zu vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden von Krankenkassen teils falsch beantwortet mit 'eAU-Bescheinigung für … liegt nicht vor' ", schreibt der Bäckerverband. Hinweise per Telefon oder E-Mail würden nicht beantwortet, mit dem Hinweis, dies sei nicht der vorgeschriebene Weg der Datenerfassung. Anfragen von Arbeitgebern zu Vorerkrankungszeiten würden von Krankenkassen ebenfalls mit "liegt nicht vor" beantwortet. Auch der Wunsch von Arbeitgebern, eine Folgebescheinigung(en) AU per Brief oder E-Mail zuzusenden, werde abgelehnt.

Die Bäckereien hätten dem Verband außerdem von Problemen beim sogenannten "Doppelabruf" berichtet: Oft bevollmächtigen Betriebe Dritte, zum Beispiel den Steuerberater, zum Abruf der eAU. Ist dieser aber krank oder nicht vor Ort, könne die Bescheinigung nicht abgerufen werden.

"Wenn es hier keine Veränderungen gibt, wird die eAU von KMU nicht als Erfolgsgeschichte und Entlastung, sondern als zusätzliche Belastung wahrgenommen, was nicht sein sollte", mahnt der Verband.