Steuertipp 3 geplante Änderungen für das Steuerjahr 2023

Der Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 enthält einige steuerliche Entlastungen ab 2023. Hier ein Schnellüberblick über interessante Steueränderungen.

Steuertipp
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Entfristung der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag, an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet wird, maximal 600 Euro pro Jahr, wird entfristet. Das bedeutet: Nicht nur in den Jahren 2020 bis 2022 ist die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar, sondern im Jahr 2023 und in den folgenden Jahren.

Pauschalregelung für häusliches Arbeitszimmer

Wer keinen Büroraum für seine Büroarbeit und diese deshalb im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, kann bislang bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigen. Bis Ende 2022 müssen die Arbeitszimmerkosten nachgewiesen werden. Ab 2023 soll der abziehbare Betrag von 1.250 Euro ein Pauschbetrag sein. Das bedeutet: Nachweise über die tatsächlichen Kosten müssen nicht mehr erbracht werden.

Voller Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen

Für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Rürup-Rente (sog. Basisversicherung) gilt ab 2023 der 100-prozentige Sonderausgabenabzug bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Damit soll eine Doppelbesteuerung von Renten in Zeiten des Ruhestands vermieden werden.

Steuertipp: Zudem ist im Jahressteuergesetz 2022 vorgesehen, dass sich der Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2023 von 801 Euro/1.602 Euro (ledig/zusammenveranlagte Eheleute) auf 1.000 Euro/2.000 Euro erhöht. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe werden nicht besteuert. Zudem steigt der Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges, im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung auswärtig untergebrachtes Kind, von bisher 924 Euro auf 1.200 Euro. dhz