Rund 11.000 Kranke haben sich 2010 an die Ärztekammern wegen des Verdachts auf Behandlungsfehler gewandt. Bei 1.821 wurde ein solcher Fehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden erkannt. Dies geht aus der Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurden.
11.000 Patienten vermuten ärztliche Fehler
Berlin (dapd). Rund 11.000 Kranke haben sich 2010 an die Ärztekammern wegen des Verdachts auf Behandlungsfehler gewandt. Bei 1.821 wurde ein solcher Fehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden erkannt. Dies geht aus der Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurden. Am häufigsten meldeten sich Patienten mit Arthrosen an Knie oder Hüfte und Problemen nach Knochenbrüchen. Deutlich weniger Ärztefehler wurden bei Brustkrebs-Patientinnen festgestellt.
Vertreter der Ärztekammern sagten, nach wie vor würden nur bei einem Bruchteil aller Patienten Fehler festgestellt. Fehler passierten auch, weil in Praxen und in Kliniken wegen des Kostendrucks "in immer kürzerer Zeit mit weniger Personal immer mehr Patienten mit immer komplexer werdenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden betreut werden" müssten, sagte der Präsident der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, Andreas Crusius.
Er wies darauf hin, dass nur etwa ein Viertel aller Beschwerden bei den Ärztekammern landeten. Andere Patienten wenden sich demnach an ihre Versicherungen oder gingen zum Gericht. 2010 stellten 11.016 Kranke einen Antrag bei den Kammern, das waren 44 mehr als im Vorjahr. 7.355 Anträge wurden bearbeitet.
In den 1.821 Fällen wurde der Anspruch auf Entschädigung bestätigt. Das waren 24,8 Prozent aller Fälle. Die Zahl entspricht den Erfahrungen der vergangenen Jahre. Bei 278 weiteren Kranken wurden zwar Behandlungsfehler festgestellt. Sie konnten aber nicht beweisen, dass dadurch Gesundheitsschäden ausgelöst wurden. Überdurchschnittlich hoch - zum Teil 58 Prozent - ist den Experten zufolge die Fehlerquote bei Brüchen bei Kindern.
Verbraucherzentrale will mehr Patientenrechte
Verbraucherschützer forderten mehr Rechte für die Patienten. Der Arzt solle beweisen, dass der Schaden nicht durch einen erwiesenen Behandlungsfehler verursacht wurde, sagte Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband der Nachrichtenagentur dapd. Bislang sei dies nur bei groben Behandlungsfehlern der Fall. Er forderte zudem ein zentrales Register alle Behandlungsfehler.
Auffällig in der Statistik ist, dass die Zahl der von niedergelassenen Ärzten falsch behandelten Brustkrebs-Patientinnen deutlich zurückgegangen ist. Die Zahl halbierte sich seit 2006 auf 29 Fälle im vergangenen Jahr. Crusius führte den Rückgang auf die seit einigen Jahren bundesweit angebotenen Röntgenuntersuchungen für alle älteren Frauen zurück.
72 Prozent aller Patienten-Anträge bezogen sich auf die Versorgung im Krankenhaus. Am häufigsten waren Orthopäden und Unfallchirurgen betroffen.
562 Anträge stellten 2010 Patienten mit Verschleißerkrankungen - nämlich Knie- und Hüftarthrosen. Ihnen folgen Menschen mit Unterarm- und Unterschenkelbrüchen sowie Bandscheibenleiden. Bei 63 Patienten wurden Behandlungsfehler in Krankenhäusern bei Hüftgelenksarthrose, bei 57 an Unterarmfrakturen festgestellt.
In den Krankenhäusern passieren der Statistik zufolge die meisten Fehler bei Operationen. Bei den niedergelassenen Ärzten waren es Diagnosefehler.
(gutachter-und-schichtungsstellen.de)
dapd
