Energiewende 100 Tage Heizungsförderung: Eine Zwischenbilanz

Wer seine Heizung austauschen will, bekommt Geld vom Staat. Die KfW-Bank zeigt sich zufrieden mit dem Start des neuen Heizungsförderprogramms. Mit der Ausweitung der Förderung auf Unternehmen im August dürfte die Nachfrage weiter steigen. 

Unternehmen sollen ab Ende August Anträge auf Förderung des Heizungstauschs  – auch in Nichtwohngebäuden – stellen können. - © Robert Poorten - stock.adobe.com

Die staatseigene KfW-Förderbank sieht die neue Heizungsförderung insgesamt auf einem guten Weg und rechnet mit einer weiter steigenden Nachfrage. "Unsere Zahlen zeigen, dass die Förderung gut ankommt", sagte Katharina Hermann, die im KfW-Vorstand für das inländische Fördergeschäft zuständig ist. Von Ende Februar bis Ende Mai habe die Bank rund 34.000 Förderanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen mit einem Fördervolumen von 507 Millionen Euro zugesagt. Gefördert würden vor allem Wärmepumpen (66 Prozent) gefolgt von Biomasseheizungen (22 Prozent) und Solarthermie.

Seit Ende Mai können auch Vermieter Anträge stellen

Seit dem 27. Februar können Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen Förderanträge für den Austausch ihrer alten Gas- und Ölheizungen stellen. Seit Ende Mai gilt dies auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften (WEG). "Mit dem Start der zweiten Stufe am 28. Mai hat sich die Zahl der Anträge von einem auf den anderen Tag verdoppelt – von rund 2.500 Anträgen auf rund 5.000 Anträge pro Woche", sagte Hermann.

Ab August kommen Unternehmen und Kommunen hinzu

Die unterschiedlichen Fristen erklären auch, warum von den bis Ende Mai zugesagten Förderanträgen rund 30.000 auf Selbstnutzer von Einfamilienhäusern entfallen. Weitere Gruppen wie Kommunen und Unternehmen sollen ab Ende August Anträge auf Förderung des Heizungstauschs  – auch in Nichtwohngebäuden – stellen können.

KfW: Ausstattung an Fördermitteln ausreichend

Wie die KfW weiter mitteilte, wird die dafür notwendige Ausstattung mit Fördermitteln als "ausreichend" angesehen. Es würden nur Förderanträge bewilligt, die mit Mitteln unterlegt seien. Bisher liege der durchschnittlich zugesagte Zuschussbeitrag bei 15.000 Euro. Maximal ist ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro – also 21.000 Euro – für die erste Wohneinheit möglich.

Maximal 70 Prozent an Förderung möglich

Verschiedene Boni können miteinander kombiniert werden. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bis 2028. Außerdem gibt es einen Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen. Weitere Boni gibt es für Haushalte mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.

Geld gibt es frühestens im Oktober

Wie die KfW weiter mitteilte, wird es jeweils ein halbes Jahr nach Antragsstart der jeweiligen Antragstellergruppe möglich sein, die Umsetzungsnachweise, wie zum Beispiel Rechnungen, bei der KfW einzureichen. Für selbstnutzende Hauseigentümer wird dies ab September der Fall sein. Die Zuschüsse würden dann nach erfolgreicher Prüfung ab Oktober 2024 ausbezahlt. Um diese Zeit zu überbrücken, können alle, die eine Förderzusage erhalten haben, einen zinsgünstigen Förderkredit der KfW beantragen.