Gesetze, Neuerungen, Reformen 1. Mai 2014: Das ändert sich

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014, die Reform des Punktesystems im Straßenverkehr und das neue Tiergesundheitsgesetz. Die wichtigsten Änderungen zum 1. Mai 2014 im Überblick.

Steffen Guthardt

Der 1. Mai ist in Deutschland nicht nur Feiertag, sondern auch Stichtag für wichtige neue Gesetze zu Energie und Straßenverkehr. - © Foto: sunt/Fotolia.com

Energieeinsparverordnung

Die am 1. Mai 2014 in Kraft tretende neue Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Handwerker im Baubereich und Immobilienbesitzer unbedingt beachten. Sie verschärft unter anderem die Regeln für Neubauten ab 2016. Der zulässige Wert für die Energieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Ab 2021 gilt dann, so die EnEV, für alle Neubauten der von der Europäischen Union festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 öffentlich bekanntgegeben werden.

Bei Altbauten sind vor allem die Regeln zu Heizungsanlagen und Dämmungen wichtig. Auch die Bedeutung des Energieausweises steigt mit der EnEV 2014. Wer die Vorschriften nicht beachtet, muss mit Strafen bis zu 15.000 Euro rechnen.

Alle wichtigen Änderungen der EnEV 2014 finden Sie hier. Weitere Informationen zur Energieeinsparverordnung gibt es im Themenpaket Energieeinsparverordnung .

Neues Punktesystem aus Flensburg

Zum 1. Mai 2014 tritt auch die Reform des Punktesystems im Straßenverkehr in Kraft. Statt wie bisher bei 18 Punkten wird der Führerschein künftig schon bei acht Punkten entzogen. Allerdings werden einzelne Verkehrsvergehen künftig auch anders im Flensburger Verkehrszentralregister vermerkt. Für eine schwere Ordnungswidrigkeit gibt es einen Punkt, für ein besonders schweres Vergehen zwei Punkte und für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis drei Punkte. Auch bei den Tilgungsfristen und dem Punkteabbau gibt es Neuigkeiten. Ebenso wird der Bußgeldkatalog reformiert. Alles im Überblick zum Punktesystem finden Sie hier. Was sich sonst noch 2014 für Autofahrer ändert und worauf Handwerker im Straßenverkehr allgemein achten müssen, steht im Themenpaket .

Tiergesundheitsgesetz

Das neue Tiergesundheitsgesetz gilt ebenfalls ab dem 1. Mai 2014 und ist zum Beispiel für die Lebensmittelhandwerke von Interesse. Das alte Tierseuchengesetz wurde grundlegend überarbeitet und neustrukturiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird mit der Reform auf das Thema Prävention von Tierseuchen gelegt. Zudem enthält es wie bisher Richtlinien für die Bekämpfung von Tierseuchen und Anzeigepflichten sowie Bestimmungen für Impfstoffe. Alle wesentlichen Aspekte des Tiergesundheitsgesetzes können Sie hier nachlesen.