Ausbildung Zwischenprüfung: Wird sie angerechnet?

Ob angehende Bäcker, Stuckateure oder Goldschmiede: Sie alle müssen etwa nach der Hälfte ihrer Ausbildung eine Zwischenprüfung ablegen. Sie hat eine hohe Aussagekraft. Hinsichtlich der Anrechnung unterscheidet sie sich jedoch von der gestreckten Abschluss- oder Gesellenprüfung.

Die Zwischenprüfung in der Ausbildung fragt den Leistungsstand der Auszubildenden ab und kann helfen, mögliche Defizite rechtzeitig zu erkennen. - © LStockStudio - stock.adobe.com

Die Inhalte, die Dauer und der Zeitpunkt der Zwischenprüfung sind in den Prüfungsanforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnungen geregelt. Je nach Beruf gibt es nicht nur einen theoretischen, sondern auch einen praktischen oder einen zusätzlichen mündlichen Teil.

Doch die gute Nachricht vorab: Wer nicht ganz so glänzend abschneidet, muss keine offiziellen Auswirkungen auf den Rest der Ausbildung oder gar auf die Abschlussprüfung befürchten. "Man erhält zwar eine Bewertung, die sich im üblichen Notenschlüssel bewegt, aber man kann nicht durchfallen", sagt Michael Scholze, Sachgebietsleiter für Ausbildungsprüfungen bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern.

Auch ohne Anrechnung: Zwischenprüfung ernst nehmen

Und das sei auch gut so. Statt Azubis womöglich Chancen zu verbauen, will man mit der Zwischenprüfung eher das Gegenteil erreichen: "Es geht vor allem darum, den Leistungsstand des Lehrlings festzustellen und bis zur Gesellenprüfung das Ganze auch ein bisschen einzufangen, wenn es nicht so gelaufen sein sollte", sagt Scholze. Ein weniger gutes Ergebnis kann also vor allem als "Warnschuss" gewertet werden – und dient auch dem Ausbildungsbetrieb als Eindruck, worauf er in der Ausbildung vielleicht noch stärker achten könnte.

Ernst nehmen sollten Auszubildende die Prüfung auf jeden Fall. Zum einen ist die Teilnahme daran Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung. Zum anderen ist sie eine gute Möglichkeit, um Erfahrung mit Prüfungssituationen zu sammeln. "Etwas Besseres gibt es nicht im Verlauf einer Ausbildung, um so risikolos seinen Leistungsstand gespiegelt zu bekommen und gleichzeitig einfach mal einen Prüfungsdurchgang live zu erleben", sagt Scholze.

Fragt sich nur, ab wann man mit dem Lernen beginnen sollte. "Ich sage immer: Die Prüfungsvorbereitung beginnt am ersten Ausbildungstag", so der Sachgebietsleiter. "Je eher ich am Ball bin und bleibe, desto entspannter kann ich in solch eine Prüfung gehen." Aber natürlich mache auch eine letzte fokussierte Vorbereitung vor der Prüfung Sinn. Wann und wie diese stattfindet, komme nicht zuletzt auf den individuellen Lerntyp an.

Lernlücken rechtzeitig füllen

Sinnvoll nach einem weniger guten Ergebnis: Sich mit den Ausbildern zusammensetzen und gemeinsam überlegen, wie man vorhandene Lücken in den kommenden Monaten schließen kann. Denn gerade im dritten Lehrjahr bauen die vertiefenden Inhalte auf den Grundlagen der vorangegangenen beiden Jahre auf, so Scholze. "Dann wird es schwierig, wenn die Basics nicht vorhanden sind."Bei Problemen kann es auch Unterstützung von der regionalen Agentur für Arbeit geben. Die sogenannte Assistierte Ausbildung (AsA) ist für Azubis kostenlos und kann Stütz- und Förderunterricht beinhalten. Ausbildungsbegleiter helfen zudem individuell bei theoretischen wie praktischen Lernrückständen. Auszubildende können sich darüber bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit informieren.

Gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung wird angerechnet

Übrigens: Nicht bei allen Ausbildungsberufen ist eine Zwischenprüfung vorgesehen. In einigen Berufen wurde auf die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung umgestellt. Dabei wird anstelle einer Zwischenprüfung ein Prüfungsbereich aus der Abschlussprüfung vorgezogen. Anders als bei der Zwischenprüfung wirkt sich das Abschneiden hier tatsächlich auf das Ergebnis der Abschlussprüfung aus. Ausbildungsberufe mit gestreckter Abschluss- oder Gesellenprüfung sind etwa SHK-Anlagenmechaniker und Kraftfahrzeugmechatroniker, um nur zwei Beispiele zu nennen. Eine Auflistung bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung. dpa/fre