Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass eine nachträgliche schriftliche Niederlegung einer vorher "lediglich" mündlich vereinbarten Befristung den ursprünglichen Mangel der Schriftform grundsätzlich nicht heilt und deshalb unwirksam ist.
mehr
20.06.2008
Geldleistung für Arbeitgeber, die ältere Arbeitslose einstellen
Sozialgutscheine für Ältere
Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitslosen ein, der das 50. Lebensjahr vollendet hat und dem die Agentur für Arbeit einen Eingliederungsgutschein ausgestellt hat, hat er unter bestimmten Vorussetzungen Anspruch auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses für mindestens zwölf Monate.
mehr
23.05.2008
Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge kommen immer häufiger zum Einsatz. Auch die wiederholte Verlängerung solcher Arbeitsverträge ist mittlerweile Usus. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten. Denn ändern sich wesentliche Bestandteile ist die Befristung nicht wirksam.
mehr
25.04.2008
Wird einem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben ausgehändigt, so ist die Kündigung rechtswirksam zugegangen, auch wenn er das Kündigungsschreiben kurze Zeit später zurückgibt.
mehr
29.03.2008
Verzichtet der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung ohne Gegenleistung in einem ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Formular auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, so ist dieser Verzicht regelmäßig unwirksam.
mehr
28.02.2008
Ein Werk ist auch dann mangelhaft, wenn es die vereinbarte Funktion nur deshalb nicht erfüllt, weil die vom Besteller zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit des Werks abhängt, unzureichend sind.
mehr
26.02.2008
Mit welcher Frist kann während der Probezeit gekündigt werden? Was rechtlich gilt und auf was Sie achten sollten.
mehr
08.02.2008
Der Weg für die größte GmbH-Reform seit 100 Jahren ist frei: Der Bundestag hat die Modernisierung des GmbH-Gesetzes verabschiedet. Handwerker profitieren von der Reform.
mehr
01.01.2008
Sowohl die Ansprüche auf den gesetzlichen Mindesturlaub als auch zusätzliche, vertraglich vereinbarte Urlaubsansprüche gelten im Krankheitsfall oder im Fall einer Arbeitsunfähigkeit auch nach dem Übertragungszeitraum des 31. März des Folgejahres.
mehr
01.01.2005