Hat Ihr Steuerberater eine steuerliche Frist versäumt, hat die Betriebsprüfung wegen eines Fehlers Ihres Beraters mit erheblichen Steuernachzahlungen geendet oder hat Ihr Steuerberater aus Unwissenheit völlig falsch beraten? Dann könnten Sie ihn auf Schadensersatz verklagen. Doch das muss nicht immer die beste Lösung sein.
Fehler werden überall gemacht. Bei Steuerberatern kann ein Fehler allerdings fatal sein. Theoretisch können ihn seine Mandanten bei Beratungsfehlern in Haftung nehmen und ihm die Mehrsteuern aufbrummen, die durch seinen Fehler entstanden sind. Klar ist ein Steuerberater gegen solche Risiken versichert. Doch ob sich ein Streit mit dem Steuerberater wirklich lohnt, ist oftmals fraglich.
Alternativen zu Streitigkeiten um Schadensersatz
Schadensersatz erhalten Sie als Unternehmer nur, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Steuerberater falsch beraten hat. Können Sie diesen Nachweis nicht erbringen, lohnt sich auch keine Schadensersatzklage. Zeigt sich der Berater von sich aus nicht einsichtig und gibt seinen Fehler nicht zu, ist die Trennung die einzige Option.
Bei nur kleinen Steuernachteilen wegen Falschberatung sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Berater suchen. Statt die Versicherung zu behelligen, wird der Berater oftmals lieber ein paar Beratungsleistungen mehr erbringen und dafür nichts abrechnen.
Geht es um höhere Summen, müssen Sie die Schadensersatzforderung frühzeitig geltend machen. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Steuertipp: Sie könnten zwar Recht haben, müssen aber nicht zwingend auf Ihr Recht pochen. Das ist immer dann ratsam, wenn es nur um kleinere Beträge geht und Sie ansonsten seit Jahrzehnten vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammengearbeitet haben. Pochen Sie auf Schadensersatz und wechseln den Berater, kann das wegen des höheren Beratungshonorars beim neuen Berater schnell zu einem Minusgeschäft für Sie werden. dhz
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