Auch Neustarthilfe verlängert Ab sofort Anträge auf verlängerte Überbrückungshilfe IV möglich
Die verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 steht bereit. Anträge müssen bis zum 15. Juni gestellt werden. Wichtig: Die Hilfen gibt es nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen, nicht jedoch bei wirtschaftlichen Folgen aus dem Ukraine-Krieg. Hierzu sind eigene Programme in Arbeit.
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