Neben der Steuernummer hat jeder in Deutschland lebende Bürger eine Identifikationsnummer erhalten. Diese Identifikationsnummer gilt bis 20 Jahre nach dem Tod und soll sicherstellen, dass dem Finanzamt von dem Steuerbürger nichts verborgen bleibt. Eine Panne bei der Vergabe der Identifikationsnummern könnte nun jedoch zu Irritationen führen.
Stellen Sie sich vor, Sie geben beim Finanzamt eine Steuererklärung ab und erhalten kurz danach Post vom Finanzamt, dass Sie beispielsweise das Elterngeld bewusst verschwiegen haben oder die Zinsen aus einem geerbten Konto. Komisch nur, dass beide Behauptungen für Sie gar nicht zutreffen.
Doppelvergabe von Identifikationsnummern
Hintergrund für die Unterstellung, Sie würden steuerlich relevante Einnahmen verschweigen, könnte eine Panne bei der Vergabe der Identifikationsnummern (Kurz Steuer-ID) sein. Denn rund 120.000 Fälle wurden bereits bekannt, in denen diese Identifikationsnummer versehentlich doppelt vergeben wurde. Dadurch laufen auf einer Steuer-ID die steuerlichen Infos für zwei verschiedene Personen zusammen und das Chaos wird perfekt.
Tipp: Sollten Sie also Post vom Finanzamt mit für Sie nicht erklärbaren Einkünften erhalten, empfiehlt es sich, gelassen zu reagieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Ihre Identifikationsnummer im Rahmen der Finanzamtspanne möglicherweise doppelt vergeben wurde. Sollte das Finanzamt darauf nicht reagieren, ist ein Steuerberater einzuschalten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Verdächtigungen gegen Sie wegen einer Namensverwechslung oder doch wegen Doppelvergabe der Steuer-ID erfolgten, muss das Finanzamt das Beraterhonorar übernehmen.