Meisterprämie, Meisterbonus, Meister-Extra, Gründungsprämie Meisterbonus & Co: Hier gibt es Prämien für Meisterschüler
Wer seinen Meister macht, kann sich spezielle Prämien sichern. Diese heißen je nach Bundesland Meisterprämie, Meisterbonus, Aufstiegsprämie oder Meister-Extra. In Teilen Deutschlands können Gründer und Betriebsnachfolger außerdem einen Meistergründungsbonus beantragen. In welchem Bundesland es welche Prämien gibt und wie hoch diese ausfallen, zeigt dieser Überblick.
Nachfolger dringend gesucht: Das Handwerk altert, viele Betriebsinhaber sind über 55 Jahre alt und bei einem Großteil von ihnen ist nicht geklärt, wer die Firma übernimmt, wenn der Ruhestand ansteht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ermittelt, dass in den kommenden fünf bis sechs Jahren rund 200.000 Betriebe vor einem Generationswechsel stehen.
Eine Nachfolge aus der Familie ist heute kein Standard mehr und nicht immer finden sich geeignete Angestellte für eine Betriebsübernahme. In einigen Bundesländern übersteigt die Zahl der Gewerbeabmeldungen bereits die Zahl der Anmeldungen. Auch Neugründungen gibt es zu wenige. Deshalb wollen einige Bundesländer gezielt darauf setzen, Handwerksmeister zu unterstützen – mit Zuschüssen zur Gründung einer Firma oder mit Prämien, die dazu motivieren sollen, eine Weiterbildung zum Handwerksmeister zu machen.
Schließlich gilt der Meister in vielen Gewerken als Voraussetzung für eine Betriebsgründung bzw. Betriebsübernahme unter eigener Regie. Und meistergeführte Betriebe haben meist auch eine längere Lebensdauer. Laut ZDH ist eine Kopplung von Existenzgründerprämien an den Meister deshalb sinnvoll. Seit der Aufhebung der Meisterpflicht in einigen Gewerken im Jahr 2004 habe es einen Trend zu Neugründungen gegeben, die häufig scheiterten. Der häufigste Grund dafür: eine unzureichende Qualifikation der Gründer.
Meisterbonus & Co: So fördern die Bundesländer Handwerksmeister
Handwerksmeister sollen also gezielt gefördert werden. Dafür haben die Bundesländer jeweils ganz eigene Programme aufgelegt.
Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen auf die sogenannte Meistergründungsprämie. Handwerker mit einer abgeschlossenen Meisterfortbildung können einen Zuschuss von mehreren tausend Euro bekommen, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen.
In Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen sowie im Saarland kann stattdessen eine Einmalzahlung in Höhe von mindestens 1.000 Euro beantragt werden, sobald die Meisterschule erfolgreich absolviert wurde. In Thüringen erhalten nur die jeweils Jahrgangsbesten eines Gewerks eine Meisterprämie.
Sowohl eine Meistergründungsprämie als auch einen Aufstiegs- bzw. Meisterbonus bieten die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt an.
Ob das Fördermittel bewilligt wird, hängt davon ab, ob die Kriterien des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sind. Hier macht jedes Land eigene Vorgaben (siehe verlinkte Seiten in der Tabelle).
In welchen Bundesländern kann ein Meisterbonus beantragt werden?
Bundesland | Zuschuss für Meister |
Baden-Württemberg | 1.500 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk |
Bayern | 2.000 Euro Meisterbonus bei bestandener Fortbildungsprüfung |
Brandenburg | 1.500 Euro Meisterbonus bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk |
Bremen | 4.000 Euro Aufstiegsfortbildungsprämie bei bestandener Fortbildungsprüfung |
Hamburg | 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Aufstiegsfortbildung |
Hessen | 1.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.000 Euro Meister-Extra bei bestandener Prüfung; 5.000 Euro für die Jahrgangsbesten der Prüfung eines Gewerks |
Niedersachsen | 4.000 Euro Meisterprämie bei bestandener Meisterprüfung im Handwerk |
Rheinland-Pfalz | 1.000 Euro Aufstiegsbonus I bei bestandener Fortbildungsprüfung |
Saarland | 1.000 Euro Meisterbonus bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung |
Sachsen | 1.000 Euro Meisterbonus bei erfolgreich beendeter Meisterprüfung |
Sachsen-Anhalt | 1.500 Euro Meisterprämie |
Thüringen | 1.000 Euro Meisterprämie für die Jahrgangsbesten der Meisterprüfung eines Gewerks |
In welchen Bundesländern kann eine Meistergründungsprämie beantragt werden?
Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerker, die nach ihrem Meister einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen. In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in Schleswig-Holstein wird der Zuschuss auch dann bezahlt, wenn sich der Meister an einem bestehenden Betrieb beteiligt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Prämie ausschließlich für Meister, die erstmalig einen bestehenden Betrieb übernehmen. Die Gründungsprämie in Niedersachsen gibt es nur für Handwerker, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Betrieb gegründet, übernommen oder sich daran beteiligt haben, und daraufhin einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geschaffen haben.
Folgende Bundesländer bieten eine Meistergründungsprämie an:
Bundesland | Meistergründungsprämie |
Baden-Württemberg | Bis zu 10.000 Euro |
Berlin | Bis zu 15.000 Euro |
Brandenburg | Bis zu 12.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 7.500 Euro |
Niedersachsen | 10.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 7.500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 2.500 Euro (Aufstiegsbonus II) |
Sachsen-Anhalt | 10.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 7.500 Euro |
Bundesweite Meisterprämie geplant
Mehrere Landesregierungen sowie der ZDH arbeiten aktuell an einer bundeseinheitlichen Lösung, nach der die Gebühren für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen und Aufstiegsfortbildungen zu 100 Prozent übernommen werden sollen. Ziel ist eine Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist aktuell noch nicht absehbar. jtw/fre