Kostenpflichtige Tests, höhere Löhne, Krankmeldung Änderungen im Oktober 2021: Neue Regelungen im Überblick

Es gibt Erstattungen bei der Lkw-Maut, einige Handwerker dürfen sich über mehr Geld freuen und die Krankmeldung wird in einem ersten Schritt digitalisiert. Welche Änderungen, neue Gesetze und wichtige Termine im Oktober 2021 sonst noch anstehen, zeigt die Übersicht.

Herbstlaub und Wanduhr.
Ein alljährlich wiederkehrender Termin im Herbst ist die Zeitumstellung auf die Winterzeit. Doch der Oktober 2021 hält noch viele weitere Änderungen und neuen Gesetze parat. - © studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Zweimal im Jahr drehen sich in Deutschland die Uhren vor- beziehungsweise zurück. Und das, obwohl es seit Langem eine öffentliche Diskussionen darüber gibt, ob die Zeitumstellung nicht vollkommen abgeschafft werden sollte. Doch auch in der Nacht von den 30. auf den 31. Oktober 2021 müssen die Zeiger wieder von drei auf zwei Uhr zurückgestellt werden. Immerhin bedeutet das: eine Stunde mehr Schlaf für die Deutschen.

Änderungen und neue Gesetze im Oktober 2021

Neben diesem alljährlich wiederkehrenden Termin gibt es weitere Änderungen, wichtige Fristen und Neuregelungen im Oktober 2021. So dürfen sich einige Handwerker über mehr Lohn freuen. Krankmeldungen werden in einem ersten Schritt digitalisiert. Und Menschen, die noch nicht (vollständig) gegen Covid-19 geimpft sind, müssen ab dem 11. Oktober für Bürgertests bezahlen. Welche wichtigen Änderungen und neue Gesetze im Oktober 2021 noch anstehen, zeigt der Überblick:

1. Mehr Geld für Gerüstbauer

  • Ecklohn: Ab dem 1. Oktober 2021 steigt der Ecklohn im Gerüstbauerhandwerk um 2,5 Prozent auf 17,47 Euro.
  • Mindestlohn: Der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk steigt ab Oktober auf 12,55 Euro (vorher 12,20 Euro).
  • Ausbildungsvergütung: Auch Auszubildende im Gerüstbauerhandwerk dürfen sich über mehr Geld zum 1. Oktober 2021 freuen. Die Ausbildungsvergütung steigt um 50 Euro im ersten, 60 Euro im zweiten und 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Im zweiten Schritt steigen Ecklohn und Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk erneut ab Oktober 2022. Die genauen Zahlen gibt es hier:

>>> Lesetipp: Mindestlohn für Gerüstbauer steigt ab Oktober 2021

2. Dachdecker: Ecklohn steigt

Ab dem 1. Oktober 2021 steigt der Dachdecker-Gesellenlohn (Ecklohn) um 0,40 Euro – von 19,12 Euro auf 19,52 Euro.

>>> Lesetipp: Dachdecker: Das sind die Lohnerhöhungen 2021

3. Corona: Ende der Gratis-Tests und keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen.

Ab dem 11. Oktober wird der Bund nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmem gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

>>> Lesetipp: Bund-Länder-Beschlüsse: Details und Kritik der Arbeitgeber

4. Titandioxid: Maler- und Lackierer sollten neue Warnhinweise beachten

Für den Farbstoff Titandioxid, der unter anderem in Wandfarben, Lacken und Mörtel enthalten ist, gelten ab 1. Oktober 2021 neue Kennzeichnungspflichten. Vor allem Maler- und Lackiererbetriebe sollten auf die Warnhinweise achten, um den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz einzuhalten und um sich gegen potenzielle Gefahren zu schützen.

Hintergrund der Kennzeichnungspflichten: Weil der Farbstoff im Verdacht steht krebserregend zu sein, wurden neue Regelungen für Titandioxid und Gemische, die Titandioxid enthalten, in der Verordnung (EU) 2020/217 veröffentlicht. Was konkret ab dem 1. Oktober 2021 gilt, erfahren Interessierte in diesem Artikel:

>>> Lesetipp: Titandioxid: Neue Kennzeichnungspflicht ab Oktober 2021

5. Steuererklärung 2020: Frist endet

Wer seine Steuerklärung 2020 noch nicht gemacht hat, sollte sich besser beeilen: Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für 2020 zum 31. Oktober abgeben. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November 2021. Und in Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist sogar erst am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022:

>>> Lesetipp: Längere Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

6. Lkw-Maut: Ab 1. Oktober gibt‘s Geld zurück

Der Europäische Gerichtshof hat die Anlastung von Kosten der Verkehrspolizei im Wegekostengutachten als Basis der Mauttarifkalkulation für unzulässig erklärt. Die Folge: Eine nachträgliche Absenkung der Mautsätze vom 28. Oktober 2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30. September 2021. Handwerksbetriebe, die in diesem Zeitraum Fernstraßenmaut entrichtet haben oder noch entrichten werden, können eine Erstattung verlangen. Das Gesetz tritt ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft, dann kann erst ein Erstattungsantrag gestellt werden. Was genau zu tun ist, erfahren Betriebe hier:

>>> Lesetipp: Lkw-Maut: So gibt‘s Geld zurück

7. Änderungen im Oktober 2021: Zeitumstellung nicht vergessen

Der Wechsel von der Sommer- zur Winterzeit findet 2021 in der Nacht von Samstag, den 30. Oktober, auf Sonntag, den 31. Oktober, statt. Die Uhren werden dann von drei Uhr auf zwei Uhr zurückgestellt – für die Deutschen gibt es damit eine Stunde mehr Schlaf. Interessante Antworten rund um das Thema Zeitumstellung gibt es hier:

>>> Lesetipp: Zeitumstellung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

8. Im Oktober auf Winterreifen wechseln

Von Oktober bis Ostern auf Winterreifen: So lautet eine Faustregel, an der man sich immer noch gut orientieren kann. Nach der ersten Oktoberwoche sei ein guter Zeitpunkt für den Reifenwechsel, sagt der ADAC Nordrhein.

Ob die alten Reifen noch genug Profil haben, lässt sich mit einer Zwei-Euro-Münze checken. Deren silberner Rand ist vier Millimeter breit. Wer die Münze zwischen zwei Profilblöcke steckt und den Rand nicht mehr sieht, hat genug Profil. Zwar sind gesetzlich nur mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben, das ist dem Autoclub aus Sicherheitsgründen aber zu wenig, weswegen er zu mindestens vier Millimeter oder mehr rät.

Unabhängig vom Profil sollten Winterreifen spätestens nach sechs Jahren ausgetauscht werden, so der ADAC Nordrhein. Wer neue Winterreifen kauft, achtet darauf, dass er keine zu alte Lagerware erwischt. Älter als zwei Jahre sollten Neue nicht sein. Wann Reifen hergestellt wurden, verrät die DOT-Nummer mit den letzten vier Zahlen an der Reifenflanke. "0916" etwa steht für die neunte Produktionswoche des Jahres 2016. Wegen der situativen Winterreifenpflicht müssen Winterreifen immer dann am Auto sein, wenn Reif- oder Eisglätte, Glatteis, Schneematsch oder Schnee auf den Straßen ist. Ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

9. Windows 11 erscheint am 5. Oktober

Wie Microsoft mitteilt, erscheint dass das neue Betriebssystem Windows 11 bereits am 5. Oktober. Es bietet auf den ersten Blick vor allem optische Neuerungen gegenüber dem Vorgänger. Das Design des Desktops orientiert sich stärker an den Oberflächen mobiler Endgeräte mit Android- und iOS-Betriebssystemen. Aber auch in Sachen Kompatibilität verspricht Microsoft einen großen Sprung und will das Betriebssystem viel stärker als bisher für Entwickler öffnen. Außerdem können über den Umweg des Amazon Stores künftig Android-Apps genutzt werden. Damit lassen sich Apps wie zum Beispiel Instagram oder Tik Tok direkt über den PC starten.

>>> Lesetipp: Das sind die Neuheiten von Windows 11

10. Ab Oktober fairere Verträge für Verbraucher

Ab 1. Oktober tritt der erste Teil des Gesetzes für faire Verbraucher­verträge tritt in Kraft. Wie Stiftung Warentest berichtet, dürfen Firmen dann in ihren Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) nicht mehr die Abtretung von Geld­ansprüchen ausschließen. Das werde wichtig, wenn Verbraucher und Verbrauche­rinnen etwa Rechts­dienst­leister nutzen, damit diese für sie bei Flugverspätungen Ansprüche für sie durch­setzt und Geld zurück­fordert.

Auch Strom- und Gasverträge können ab Oktober nicht mehr ausschließ­lich über das Telefon abge­schlossen werden, so die Stiftung Warentest. Dann sei eine zusätzliche Bestätigung in Text­form durch den Kunden nötig, also zum Beispiel per E-Mail, SMS, Brief oder Fax.

11. Tankstellen müssen Preisvergleich anzeigen

Ab Oktober müssen größere Tankstellen ihren Kunden einen sogenannten Energiekostenvergleich präsentieren. Darauf: Die Kosten für 100 Kilometer mit sieben verschiedenen Energieträgern – von Strom über Wasserstoff bis Superbenzin – und für zwei Fahrzeuggrößen. Nur für Wasserstoff bei kleineren Fahrzeugen fehlt mangels Daten ein Wert.

Der Gedanke hinter dem Plakat: Der Verbraucher soll einfach vergleichen können, was ihn die Energie für 100 Kilometer mit verschiedenen Antriebsformen kostet. Dem aktuellen Plakat – es soll vierteljährlich aktualisiert werden und kann beim Wirtschaftsministerium heruntergeladen werden – ist beispielsweise zu entnehmen, dass ein Mittel- oder Oberklassewagen mit Superbenzin 11,42 Euro Sprit- beziehungsweise Energiekosten pro 100 Kilometer verursacht. Mit Super E10 wären es 11,00 Euro, mit Diesel 7,48, mit einem Stromer 4,84. Erdgas H schlüge mit 6,39 Euro zu Buche, Autogas mit 4,96 und Wasserstoff mit 7,60. Mehr zu den Hintergründen erfahren Interessierte hier:

>>> Lesetipp: Tankstellen müssen Energiekostenvergleich anzeigen

12. Krankmeldung wird digital

Die vom Arzt ausgestellte Krankmeldung auf Papier wird Stück für Stück durch eine digitale Bescheinigung ersetzt. Los geht es am 1. Oktober: Dann müssen behandelnde Ärtze die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) digital an die Krankenkassen übermitteln.

Ab 1. Juli 2022 folgt der zweite Schritt in Richtung Digitalisierung: Dann stellen die Kassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten AU-Daten den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung.

Die Neuregelungen sind Teil eines umfangreichen Gesetzespakets zum Bürokratieabbau, das der Bundestag Ende 2019 verabschiedet hat. Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben ließ, bekam gleich drei Bescheinigungen: Eine musste an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse und eine war für die persönlichen Akten bestimmt.

>>> Lesetipp: Elektronische Krankmeldung: Das gilt ab 2021

13. Corona-Hilfen verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021. Beantragen können sie Firmen, die wegen Corona einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Ebenso hat die Bundesregierung die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige verlängert. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember könnten Soloselbstständige, deren Umsatz durch die Pandemie weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Auch der Eigenkapitalzuschuss, der die Substanz besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen stärken soll, wird bis Dezember zur Verfügung stehen. Die sogenannte Restart-Prämie läuft plangemäß im September aus.

>>> Lesetipp: Überbrückungshilfe III Plus bis Jahresende verlängert

14. Änderungen im Oktober 2021: Neue Regeln für Inkasso

Verbraucher sollen besser vor unverhältnismäßigen Inkasso-Gebühren geschützt werden. Wichtige verbraucherrelevante Teile eines entsprechenden Gesetzes treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Laut Bundesregierung sollen vor allem die Schuldner entlastet werden, die sich um einen zügigen Ausgleich der Forderungen bemühen. Wenn sie die Forderung auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen, soll nur ein Gebührensatz von 0,5 (statt 1,1) gelten. Verbesserungen soll es insbesondere auch bei kleinen Forderungen geben, bei denen derzeit die Inkassokosten die Forderungen häufig deutlich überschreiten.

15. Neuer Umgang mit Hass und Hetze in Sozialen Medien

Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerke wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

16. Internationale Messen im Oktober

Der Messebetrieb nimmt nach den vielen coronabedingten Absagen wieder Fahrt auf. In Karlsruhe hat sich mit der Nufam eine Nutzfahrzeugmesse entwickelt, die seit der Premiere 2009 ihre Besucher- und Ausstellerzahlen innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt hat. Nach der Absage im Vorjahr will die Messe vom 30. September bis zum 3. Oktober wieder an alte Erfolge anknüpfen. Die Besucher dürfen sich auf eine Reihe von Premieren freuen, darunter auch der neue Mercedes-Benz Citan.

>>> Lesetipp: Nutzfahrzeugbranche trifft sich in Karlsruhe

Einen Blick in die Zukunft verspricht die Expo 2020, die am 1. Oktober mit einem Jahr Verspätung in Dubai startet. 191 Länder sind bei der ersten Weltausstellung im arabischsprachigen Raum mit eigenen Pavillons dabei. Highlights des Riesenevents in der Wüste: Besucher sollen auf dem Gelände mit mehr als 100 Robotern in Kontakt kommen können. Und im spanischen Pavillon soll ein Hyperloop-Fahrzeug vorgestellt werden, das einmal eine Geschwindigkeit von bis zu 1.000 Kilometern pro Stunde erreichen soll. Etwas leichter bekommt man Blicke in die Zukunft auf der weltgrößten Buchmesse in Frankfurt am Main (ab dem 20. Oktober) und auf der Essener Spielemesse, der weltgrößten Messe für Gesellschaftsspiele (ab dem 14. Oktober).

Mit Inhalten der dpa