Gesundheitsminister Daniel Bahr sagt den Volkskrankheiten den Kampf an. Mit einem neuen Präventionsgesetz möchte er Milliarden Euro an Krankheitskosten verhindern, die auch durch die alternde Gesellschaft entstehen. Für die bessere Vorsorge sollen auch Versicherten zahlen.

Mehr Vorsorge statt hohe Krankheitskosten lautet der Ansatz mit dem die Bundesregierung an die Gestaltung des neuen Präventionsgesetzes geht. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzesentwurf auf den Weg. So sollen die Krankenkassen für die Vorsorge künftig doppelt so viel Geld wie bisher. Ab 2014 sollen sie rund 150 bis 180 Millionen Euro jährlich bereitstellen.
Beitragszahler in der Pflicht
Kosten kommen aber auch auf die Versicherten zu. Das seien sechs Euro für jeden, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Die Krankenkassen kritisierten, dass die Verdoppelung der Ausgaben für die Prävention aus dem Geldbeutel der Beitragszahler kommen soll.
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, sagte, die Prävention müsse als Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, der Länder und Kommunen und aller Sozialversicherungsträger gestärkt werden. "Aber tatsächlich hat das Gesetz nur die gesetzliche Krankenversicherung im Blick", erklärte Kiefer, der in dem jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen will, dass die Zusatzausgaben gemeinschaftlich finanziert werden.
Mit Präventionsgesetz will Gesundheitsminister Bahr vor allem die Volkskrankheiten stärker bekämpfen, die sich unter anderem durch eine ständig alternde Gesellschaft ergeben. Er hält es für möglich, damit Milliarden Euro an Krankheitskosten zu verhindern.
Mehr Vorsorge auch bei Jugendlichen
Unter anderem soll mit dem Präventionsgesetz erreicht werden, die Sterblichkeit bei Brustkrebs zu vermindern, depressive Erkrankungen zu verhindern oder früh zu erkennen sowie den Tabakkonsum zu reduzieren. Den Erfolg soll eine Ständige Präventionskonferenz beim Bundesgesundheitsministerium überwachen. Verbessert werden soll auch die Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen, konkret mit einer zusätzlichen Pflicht-"U"-Untersuchung im Grundschulalter.
Bis der Entwurf dieses Gesetzes zustande kam, seien bislang zehn Jahre vergangen kritisierte Bahr bei der Vorstellung seiner Pläne. Jetzt liege es am Bundestag und Bundesrat den Entwurf zu billigen. "Ich glaube, Verbesserungen sollte sich auch die Opposition nicht verweigern", meinte Bahr. dhz/dapd