Fördermittel IV Innovative Betriebe werden gefördert

Gute Ideen und neue Geschäftskonzepte gibt es im Handwerk reichlich. Doch machmal fehlt es an den nötigen finanziellen Mitteln oder der richtigen Strategie, um die Innovationen auch umsetzen und auf den Markt bringen zu können. Um Betriebe dabei zu unterstützen, bieten Bund und Länder verschiedene Fördermöglichkeiten an.

Innovative Betriebe werden gefördert

  • BMWi-Innovationsgutscheine

Wer und wie wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk, die zur Realisierung von Produktinnovationen und technischer Verfahrensinnovationen externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Unternehmen erhalten dafür einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Beratungskosten.
Weitere Informationen finden Sie unter inno-beratung.de .

  • Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe im Freistaat Bayern

Wer und wie wird gefördert?
Im Unterschied zu den Innovationsgutscheinen des Bundeswirtschaftsministeriums, die sich ausschließlich auf Beratungsleistungen beziehen, übernimmt der bayerische Freistaat mit seinen Innovationsgutscheinen Kosten, die den Betrieben bei der Realisierung von neuen Produkten oder Verfahren durch beteiligte Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen oder Dienstleister entstehen. Eine Förderung wird hier in einer Höhe von maximal 7.500 Euro gewährt.
Weitere Informationen finden Sie unter innovationsgutschein-bayern.de .

  • ERP-Innovationsprogramm

Wer und wie wird gefördert?
Die KfW-Bankengruppe unterstützt mit dem ERP-Innovationsprogramm Unternehmenbei der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Programmteil 1) sowie ihrer Markteinführung (Programmteil 2) mit einem Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen und einem Nachrangdarlehen besteht.
Weitere Informationen finden Sie unter kfw.de .

  • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer und wie wird gefördert?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss bei Kooperations-, Einzel- oder Netzwerkprojekten. Dabei werden sowohl Teile der Personalkosten, Kosten für Dienstleistungen Dritter und eine Pauschale für zusätzliche Kosten übernommen. Die Fördersummen unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße.
Weitere Informationen finden Sie unter zim-bmwi.de .

Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung der verschiedenen Fördermittel geben die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammern.