Im Juli 2010 hat die EU-Kommission damit begonnen, ein einheitliches Vertragsrecht für Verkäufe im EU-Ausland zu planen. Dieses Vertragsrecht soll vor allem kleinen und mittleren Betriebe helfen. Verbraucher, Industrie und Handwerk sehen das ganz anders und fordern eine Überprüfung des Vorhabens.
Vereinheitlichung muss überarbeitet werden
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesnotarkammer (BNotK), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordern die Europäische Kommission auf, das Projekt eines zusätzlichen europäischen Vertragsrechts zu überdenken. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären sie, dass ein solches Instrument derzeit nicht benötigt werde. Es scheint "mehr politisch gewollt als juristisch durchdacht" zu sein, lautete das Fazit der Verbände als sie sich zu der Veranstaltung "Ein Vertragsrecht für Europa – Irrweg oder Ausweg?" in Berlin trafen.
Sie riefen die Bundesregierung dazu auf, es dem Bundestag gleich zu tun und dem Projekt eine deutliche Absage zu erteilen. Bevor über ein Europäisches Vertragsrecht diskutiert werden könne, müssten zunächst der konkrete Mehrwert nachvollziehbar dargelegt und das verfolgte Langzeitziel benannt werden, forderten sie.
Kein konkreter Nutzen
Der zentrale Vorwurf der Verbände betrifft vor allem den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der damit entstehen könnte. Weder für Verbraucher noch für die Wirtschaft sei ein konkreter Nutzen zu erwarten. Zudem verkompliziere ein solches fakultatives Recht die gesamte Rechtslage, anstatt sie für die Praxis nachvollziehbarer und handhabbarer zu gestalten.
Die Ursache liegt hierbei an der Gesetzesform. Seit der Veröffentlichung des Grünbuchs zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts vom Juli 2010 verfolgt die Kommission zielstrebig die Idee eines "fakultativen Vertragsrechtsinstruments". Dieses Rechtsregime soll zusätzlich neben die bestehenden Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten treten und wahlweise von den Vertragsparteien angewendet werden dürfen.
Die Verbände lehnen die bisherigen Pläne deshalb strikt ab. "Ein solches Gesetzeswerk kann aber nicht von heute auf morgen etabliert werden, sondern allenfalls dann, wenn seine langfristigen Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen umfassend analysiert und abgewogen sind", schreiben sie in ihrem Appell an die Bundesregierung.
dhz