Zurück in die Gesetzliche: Was Betroffene beachten müssen - Finanzen + Geld - deutsche handwerks zeitung

Finanzen + Geld - 26.07.2012

Krankenversicherung

Zurück in die Gesetzliche: Was Betroffene beachten müssen

Die Prämien für den privaten Krankenschutz sind auch in diesem Jahr wieder massiv gestiegen: Ein Beitragsplus von fünf bis zehn Prozent war eher die Regel als die Ausnahme. Bei vielen kommt da der Wunsch auf, in die gesetzliche Kasse zurückzukehren. Doch das ist nicht ohne weiteres möglich. Grundsätzlich muss es die Voraussetzung für eine erneute Versicherungspflicht geben.

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Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft.

Rückkehr als Selbstständiger

Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, sollte sich genau überlegen, ob er sich privat versichern will, da diese Entscheidung bindend ist, solange die selbstständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird. "Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für privat versicherte Selbstständige in aller Regel nicht möglich", sagt Rotraud Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Möglich wird eine Rückkehr erst, wenn die selbstständige Tätigkeit entweder ganz aufgegeben oder zumindest so weit eingeschränkt wird, dass diese nur noch nebenberuflich ausgeübt wird. Gleichzeitig muss der Selbstständige ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, bei dem das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Rückkehr als Arbeitnehmer

Neben Selbstständigen können sich auch Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, privat versichern. Im Umkehrschluss kann der Arbeitnehmer nur dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sein Bruttoeinkommen wieder unter diese Grenze fällt. Diese wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei 4.237,50 Euro pro Monat oder 50.850 Euro im Jahr. Für diejenigen, die bereits Ende 2003 privat versichert waren, gilt jedoch eine niedrigere Marke von 3.825,00 Euro im Monat oder 45.900 Euro im Jahr.

Rückkehr als Arbeitsloser

Wenn ein Privatversicherter arbeitslos wird und in der Folge Arbeitslosengeld I bezieht, wird er ebenfalls wieder versicherungspflichtig und kann folglich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Anders als beim Arbeitslosengeld I wird seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 durch den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Versicherungspflicht mehr begründet. Das bedeutet, dass Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II erhalten, dennoch nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln dürfen. Damit wurde insbesondere Selbstständigen eine Option zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung genommen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wann es sogar eine Pflicht zur Rückkehr gibt und wo die Altersgrenze für den Wiedereintritt in die GKV liegt.

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