Wie wird das Kurzarbeitergeld beantragt? - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld - deutsche handwerks zeitung

Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld - 01.01.2005

Wie wird das Kurzarbeitergeld beantragt?

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber in einem zweistufigen Verfahren veantragt werden:

Der Arbeitsausfall wird bei der örtlichen Arbeitsagentur schriftlich angezeigt. Die Arbeitsagentur urteilt unverzüglich, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Dann errechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus.

Anschließend richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag an die Arbeitsagentur mit der Bitte um Erstattung des von ihm ausgelegten Kurzarbeitergeldes. Diese erstattet dem Arbeitgeber die Auslagen.

In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld ausgezahlt? >

Quelle: Bundesagentur für Arbeit/pc

 
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