Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber in einem zweistufigen Verfahren veantragt werden:
Der Arbeitsausfall wird bei der örtlichen Arbeitsagentur schriftlich angezeigt. Die Arbeitsagentur urteilt unverzüglich, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Dann errechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus.
Anschließend richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag an die Arbeitsagentur mit der Bitte um Erstattung des von ihm ausgelegten Kurzarbeitergeldes. Diese erstattet dem Arbeitgeber die Auslagen.
In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld ausgezahlt? >
Quelle: Bundesagentur für Arbeit/pc
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.