Meine Handwerkskammer
Bei Auftragsausfällen kann Kurzarbeit durch entsprechende Vereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb kurzfristig eingeführt werden. Der Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Arbeitnehmer aus. Anschließend wird ein Erstattungsantrag bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt.
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet? >
Quelle: Bundesagentur für Arbeit/pc