Das alles ändert sich zum 1. September - Betrieb - deutsche handwerks zeitung

Betrieb - 31.08.2012

Reformen und Gesetze

Das alles ändert sich zum 1. September

Glühbirnen, Telefon-Abzocke, Datenschutz – zum 1. September treten wieder eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft, die auch Handwerksbetriebe betreffen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. - Von Steffen Guthardt

rodakm - Fotolia
Der Monatswechsel bringt wichtige Neuerungen mit sich.

Sie haben ein Problem und wollen sich Hilfe beim zuständigen Kundenservice holen? Wer bisher Telefon-Hotlines angerufen hatte, musste sich nicht nur auf eine lange Warteschlange einstellen, sondern auch noch horrende Gebühren bezahlen. Je nach Vorwahl mussten Anrufer bis zu drei Euro pro Minute ohne Gegenleistung bezahlen. Damit soll jetzt Schluss sein. Zum 1. September müssen die ersten zwei Minuten in Telefon-Warteschleifen für Sonderrufnummern kostenlos sein – und das unabhängig davon, ob Sie aus dem Festnetz oder vom Handy anrufen. Alternativ ist ein Festpreis für das ganze Gespräch beim Serviceanbieter zulässig. Und Verbraucher dürfen sich noch mehr freuen. Ab dem 1. Juni 2013 soll das Telekommunikationsgesetz weiter verschärft werden. Dann soll die Wartezeit bei Sonderrufnummern, die per Minute abgerechnet werden, komplett kostenfrei sein.

Ausdrückliche Einwilligung

Zum Thema Datenschutz müssen Unternehmen zum 1. September neue Vorgaben beachten. Die novellierte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht vor, dass Unternehmen für alle Kundendatensätze, also auch für die in der Vergangenheit erhobenen Daten, nachweisen können müssen, woher die Daten stammen. Kommt es zu einer behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung, müssen Betriebe eine Dokumentation der relevanten Geschäftsvorgänge und Nachweise von erteilten Einverständniserklärungen vorlegen. Auch für die direkte Kundenansprache per Post, E-Mail, Fax oder Telefon gibt es neue Regeln. So ist für jede Werbemaßnahme eine gesonderte und ausdrückliche Einwilligung des Kunden nötig.

Mehr Produktinformationen

Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz gilt auch ab dem neuen Monat. Bisher konnten Verbraucher bei Behörden nur Informationen zu Lebensmitteln und Produkten bekommen, die in direktem Körperkontakt angewendet werden – zum Beispiel Schminke und Spielzeug bei Kindern. Künftig können auch Informationen über Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel oder Werkzeuge eingeholt werden. Fragen zur materiellen Zusammensetzung von Produkten, Grenzwertüberschreitungen oder irreführenden Erklärungen sollen zudem unbürokratischer und schneller auch per E-Mail und Telefon beantwortet werden. Ausgeschlossen sind weiterhin Fragen zu Dienstleistungen aller Art – zum Beispiel Bankgeschäfte, Versicherungen und Handyverträge.

LED statt Glühbirne

Wegen mangelnder Energieeffizienz wird die Glühbirne ab dem 1. September einen langsamen Abschied aus dem Handel nehmen. Die bisher noch verkauften 40-Watt-Glühbirnen dürfen ab dem 1. September in der ganzen Europäischen Union nicht mehr produziert werden. Allerdings gibt es auch dann noch die Möglichkeit vorhandene Restbestände zu kaufen. Die Verbraucher haben künftig drei Alternativen: Energiesparlampen, Halogenstrahler sowie LED-Lampen.

 
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