Aushilfskräfte: Was Chefs beachten müssen - Homepage - deutsche handwerks zeitung

Personal - 04.07.2012

Ferienjob und Praktikum

Aushilfskräfte: Was Chefs beachten müssen

Die Sommerferien nutzen viele junge Leute, um ein Praktikum zu machen oder einfach nur zum Geld verdienen. Bei jugendlichen Aushilfskräften sollten Handwerksbetriebe jedoch darauf achten, dass sie bestimmte rechtliche Regelungen einhalten. Damit es keinen Ärger gibt, zum Beispiel nach einem Unfall im Betrieb, wegen der Arbeitszeiten oder der Steuer.

Arbeitsschutz: Wer nur vorübergehend in einem Betrieb arbeitet, kennt sich dort nicht so gut aus wie die Stammbelegschaft und trägt ein besonderes Unfallrisiko. Um dieses so gering wie möglich zu halten, sollten Ferienjobber, Aushilfskräfte und Praktikanten vor Arbeitsbeginn daher gründlich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vertraut gemacht werden. Dazu rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. 

"Auch Aushilfskräfte und Praktikanten müssen wissen, wie sie gesund und sicher arbeiten und was in brenzligen Situationen zu tun ist", erklärt Albrecht Liese, Präventionsleiter der BGW. Das betrifft nicht nur den Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Maschinen. "Feuchtarbeit beispielsweise belastet die Haut, falsches Schuhwerk kann in vielen Bereichen zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen führen", so Liese. "Jedes Tätigkeitsfeld hat seine spezifischen Gefährdungen."

Eintönige Arbeit muss bezahlt werden

Bezahlung: Bei Ferienjobbern und Aushilfskräften wird der Lohn in der Regel vorab vereinbart. Müssen aber auch Praktikanten bezahlt werden? Die gesetzliche Regelung ist hier nicht eindeutig. Aber Handwerksbetriebe sollte schon aus Imagegründen Praktikanten etwas zahlen.

Eintönige Arbeiten müssen Betriebe jedoch immer bezahlen: Muss ein Praktikant zum Beispiel über einen längeren Zeitraum immer die gleiche Arbeit verrichten und das ohne Anleitung,  kann er den Betrieb  zur Zahlung eines Arbeitnehmergehaltes verklagen. Ein Praktikum ist schließlich dazu da, etwas zu lernen.

Auch bei der Unfallversicherung und den Arbeitszeiten gibt es Sonderregeln bei Jugendlichen unter 18 Jahren.  

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