Was ändert sich? - Marketing - deutsche handwerks zeitung

Marketing - Ausgabe 1-2/08

Was ändert sich?

Gesetzliche Neuregelungen

Die Bundesregierung setzt Ihren Reformkurs auch 2008 durch verschiedene gesetzliche Neuregelungen fort. Mit der Entlastung des Mittelstandes, durch Bürokratie- und Subventionsabbau und gezielter Wirtschaftsförderung sollen zentrale Rahmenbedingungen für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland geschaffen werden.

Beispiele für die Entlastungen:

- Bürokratieabbau in der Elektroindustrie.

- ERP-Wirtschaftsförderung 2008.

- Die steuerliche Buchführungspflicht wird vereinfacht. Künftig müssen bis zu 250.000 weniger Steuerpflichtige als bisher Bücher führen und eine Steuerbilanz erstellen.

- Die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger wird auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen, wodurch jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen.

Das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen Existenzgründer, Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und vereinfachte Arbeitgeberbescheinigungen.

Infos: Das zweite Mittelstandsgesetz können Sie unter Eingabe des DHZ-Codes 600329 auf www.deutsche-handwerks-zeitung herunterladen

 
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