Festsetzung der Handwerkskammerbeiträge 2010
Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken hat in ihrer Sitzung am 30.11.2009 folgenden Beschluss über die Festsetzung der Handwerkskammerbeiträge gefasst: „Der Handwerkskammerbeitrag für das Jahr 2010 wird gem. § 4 Abs. 2 der Beitragsordnung der HWK für Oberfranken wie folgt festgesetzt:
Der einheitliche Grundbeitrag beträgt 180,00 Euro.
Der Zusatzbeitrag berechnet sich aus dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Jahres 2007.
Er beträgt:
bei einem Gewerbeertrag/Gewinn bis 52.000,00 Euro 1,70 Prozent
vom 52.000,00 Euro übersteigenden
Gewerbeertrag/Gewinn bis 231.000,00 Euro 1,06 Prozent
vom 231.000,00 Euro übersteigenden
Gewerbeertrag/Gewinn bis 435.000,00 Euro 0,86 Prozent
vom 435.000,00 Euro übersteigenden
Gewerbeertrag/Gewinn0,64 Prozent
Bei der Berechnung wird vom Gewerbeertrag/Gewinn ein Freibetrag von 5.200,00 Euro aus dem Handwerksanteil abgezogen (mit Ausnahme der juristischen Personen).
Grundlage für die Berechnung des Zusatzbeitrages ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag für 2007 festgesetzt worden ist, andernfalls der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb für das Jahr 2007.
Für juristische Personen wird zum jeweiligen Gesamtbeitrag ein Zuschlag von 507,00 Euro erhoben.“
Dieser Beschluss wurde am 03.12.2009 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Nr. H-4400b/254/6) rechtsaufsichtlich genehmigt und tritt nach der Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung
Nr. 1-2/2010 vom 22.01.2010 in Kraft. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Bayreuth, 22.01.2010
Handwerkskammer für Oberfranken
Thomas Zimmer Horst Eggers
Präsident Hauptgeschäftsführer