Verfassungsgericht stärkt Rechte des Bundestags - Politik + Wirtschaft - deutsche handwerks zeitung

Politik + Wirtschaft - 30.07.2009

Urteil

Verfassungsgericht stärkt Rechte des Bundestags

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung erneut gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Bundesregierung auch bei "Kleinen Anfragen" von Abgeordneten die Verweigerung von Auskünften ausführlich begründen müsse.

Es genüge etwa nicht, die Ablehnung einer Antwort pauschal mit der Geheimhaltungsbedürftigkeit der verlangten Informationen zu rechtfertigen.

Konkret entschieden die Karlsruher Richter, dass die Bundesregierung mit "nicht tragfähigen Begründungen" Auskünfte zur nachrichtendienstlichen Überwachung von Bundestagsabgeordneten verweigert hat. Die Regierung habe damit die Rechte des Bundestages verletzt, heißt es in dem Beschluss.

Die Bundesregierung habe im Jahr 2006 zwei entsprechende «Kleine Anfragen» der Grünen-Bundestagsfraktion unzureichend beantwortet und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Regierung hatte vor allem auf Geheimhaltungsinteressen verwiesen. Eine von vier Grünen-Bundestagsabgeordneten und der Grünen-Fraktion erhobene Organklage war nun weitgehend erfolgreich. Mit den "Kleinen Anfragen" vom 13. Juni 2006 und vom 1. August 2006 wollten die Grünen erfahren, ob und gegebenenfalls welche Informationen Geheimdienste des Bundes über Abgeordnete des Bundestages sammeln, speichern und weitergeben.

Das Gericht betonte, die nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten berge "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit" und damit für den Prozess demokratischer Willensbildung. Das diesbezügliche Informationsbedürfnis des Parlaments habe "hohes Gewicht". Es sei eine «besondere Begründung» notwendig, wenn sich hier der Geheimnisschutz durchsetzen solle.

Das Verfassungsgericht hatte erst in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Regierung mit ihrem restriktiven Vorgehen im BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages gegen das Grundgesetz verstoßen hat.

(AZ: 2 BvE 5/06 - Beschluss vom 1. Juli 2009)

ddp

 
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