Verblasste Rechnungen: So verhindern Sie die Vorsteuerkürzung - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 14.08.2012

Steuer aktuell

Verblasste Rechnungen: So verhindern Sie die Vorsteuerkürzung

Darf das Finanzamt die Vorsteuern kürzen, wenn ein Teil der Rechnungen nicht mehr lesbar ist? Die Frage bezieht sich auf Thermobelege, die im Laufe der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht verblasst und damit nicht mehr lesbar sind. Die Antwort lautet leider ja. Aber es gibt Wege, dies zu verhindern.

dhz

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG müssen Eingangsrechnungen zehn Jahre lang lesbar aufbewahrt werden. Sind die Eingangsrechnungen verblasst und das Finanzamt stößt bei einer Betriebsprüfung auf dieses Manko, kippt der Vorsteuerabzug. Betroffen sind meist Rechnungen von Tankstellen, von Supermärkten oder von Zeitungsläden, die vorwiegend Belege auf Thermopapier ausgeben.

Mit Rechnungskopien Vorsteuern sichern

Bei Thermobelegen müssen Sie leider in den sauren Apfel beißen und immer am Monatsende Kopien der Belege anfertigen. Nur so sichern Sie Ihren Vorsteuerabzug aus Belegen, die im Laufe der Jahre verblassen werden.

Tipp: Die Lesbarkeit als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist übrigens auch bei elektronischen Eingangsrechnungen erforderlich. Sie müssen die elektronischen Rechnungen so abspeichern, dass sie innerhalb der nächsten zehn Jahre lesbar sind. Zur Sicherung der gespeicherten Daten legen viele Unternehmen ihre digitalen Eingangsrechnungen im Internet in Clouds ab. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.

 
© deutsche-handwerks-zeitung.de 2013
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar verfassen

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels:
starstarstarstarstar
(7 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Es sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar

Die Woche mit der DHZ

Cyber gemobbt

Wie viele virtuelle Freunde haben Sie schon? Und gehen noch zur Bank und in den Supermarkt oder nur noch an den PC? Unsere Welt wird immer digitaler und wir sind schon so faul, dass uns eine Suchmaschine beginnt zu mobben. Eine Woche voller www. Von Jana Tashina Wörrle

Umfrage

Neues Insolvenzrecht: Vor- oder Nachteil fürs Handwerk?

Gewinnspiel

Verlosung: Reise in die Schweiz

Reise-Gewinnspiel: Ab in die Schweiz!

Mitmachen und gewinnen! Erleben Sie die Natur der Schweizer Berge, die Kultur der UNESCO-Welterbestädte oder die Shoppingmöglichkeiten in der zollfreien Stadt Samnaun.

Steuer-Fachbegriffe für Handwerker

Steuerlexikon für Handwerker

Steuerlexikon

Von A wie Ausbildung bis Z wie Zuverdienstgrenzen sind im DHZ-Steuerlexikon die wichtigsten Begriffe aus dem Bereich Steuern handwerksnah erklärt.

Wissensquiz

Alltag in Zahlen: Schätzen Sie mal...

Wie viel Handwerk steckt eigentlich in unserem Alltag? Testen Sie Ihr Wissen. Jetzt starten

Gewinnspiel

Verlosung: Einwöchige Kreuzfahrt

Gewinnspiel: Wir verlosen eine Kreuzfahrt

Gehen Sie an Bord! Gemeinsam mit A-ROSA verlost die Deutsche Handwerks Zeitung exklusiv eine einwöchige Kreuzfahrt für zwei Personen. Hier geht's zum Gewinnspiel inklusive aller Informationen zur Reise und den Teilnahmebedingungen.

Newsletter

DHZ-Aktuell

Termine

21.05.2013 - 23.05.2013
London International Wine Fair
21.05.2013 - 24.05.2013
CONSTRUMAT
21.05.2013 - 23.05.2013
BALTTECHNIKA