Urteil: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit - Homepage - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 04.09.2012

Rechtsentscheid des Bundessozialgerichtes

Urteil: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Auch wer am letzten Arbeitstag seines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheint, hat ein Recht auf Krankengeld. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht in seinem Urteil, auf das die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und der Sozialverband VdK Deutschland hinweisen.

In diesem Fall hatte der betroffene Kläger seinen Arbeitsplatz verloren. Am letzten Arbeitstag wurde er aber krank, worauf er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes unverzüglich an seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse schickte. Als der Kläger sich nun arbeitslos melden wollte, verweigerte ihm die Arbeitsagentur die Inanspruchnahme der Sozialleistungen.

Das Amt argumentierte, dass es bei Krankheit des Antragsstellers nicht in Beitragspflicht genommen werden kann. Die Krankenkasse lehnte es wiederum  ab, dem Kläger Krankengeld zu zahlen: Er sei am Folgetag der Krankmeldung nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert gewesen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitslos gewesen sei.

Anspruch auf volles Krankengeld

Das Sozialgericht entschied nun (Aktenzeichen: B 1 KR 19/11 R), dass dem Kläger der volle Satz Krankengeld zustünde. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Anspruch auf Krankengeld, der den Versicherungsschutz in Form der Mitgliedschaft erhalte, erst am Tag nach der ärztlichen AU-Feststellung entstehe (§ 46 S 1 Nr 2 SGB V). Dennoch habe der Kläger ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit seinen Anspruch auf Krankengeld erworben.

Zeljka Pintaric von der UPD in Landshut erklärt: "Es sei eben nicht richtig, dass man weder Arbeitslosen- noch Krankengeld bekommt.“ Sie weist die Arbeitnehmer aber daraufhin, dass die Arbeitsunfähigkeit immer ärztlich bescheinigt und die Bescheinigung bei der Krankenkasse unverzüglich vorgelegt werden muss. fl/dapd

 
© deutsche-handwerks-zeitung.de 2013
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar verfassen

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels:
starstarstarstarstar
(2 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Es sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar

Die Woche mit der DHZ

Cyber gemobbt

Wie viele virtuelle Freunde haben Sie schon? Und gehen noch zur Bank und in den Supermarkt oder nur noch an den PC? Unsere Welt wird immer digitaler und wir sind schon so faul, dass uns eine Suchmaschine beginnt zu mobben. Eine Woche voller www. Von Jana Tashina Wörrle

Umfrage

Neues Insolvenzrecht: Vor- oder Nachteil fürs Handwerk?

Gewinnspiel

Verlosung: Reise in die Schweiz

Reise-Gewinnspiel: Ab in die Schweiz!

Mitmachen und gewinnen! Erleben Sie die Natur der Schweizer Berge, die Kultur der UNESCO-Welterbestädte oder die Shoppingmöglichkeiten in der zollfreien Stadt Samnaun.

Wissensquiz

Alltag in Zahlen: Schätzen Sie mal...

Wie viel Handwerk steckt eigentlich in unserem Alltag? Testen Sie Ihr Wissen. Jetzt starten

Gewinnspiel

Verlosung: Einwöchige Kreuzfahrt

Gewinnspiel: Wir verlosen eine Kreuzfahrt

Gehen Sie an Bord! Gemeinsam mit A-ROSA verlost die Deutsche Handwerks Zeitung exklusiv eine einwöchige Kreuzfahrt für zwei Personen. Hier geht's zum Gewinnspiel inklusive aller Informationen zur Reise und den Teilnahmebedingungen.

Newsletter

DHZ-Aktuell

Termine

19.05.2013 - 22.05.2013
TUTTOFOOD
21.05.2013 - 23.05.2013
London International Wine Fair
21.05.2013 - 24.05.2013
CONSTRUMAT