Übergangsfrist fürs Bezahlen mit Lastschriftverfahren - Finanzierung - deutsche handwerks zeitung

Finanzierung - 15.02.2012

Europäisches Parlament

Übergangsfrist fürs Bezahlen mit Lastschriftverfahren

Das Europäische Parlament hat gestern in Brüssel die SEPA-Verordnung angenommen. Damit steht fest, dass das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), also das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift, bis zum 1. Februar 2016 weiter möglich sein wird. Bis zum Ende der Übergangsfrist müssen Alternativen zum aktuellen Verfahren gefunden werden.

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SEPA steht für Single Euro Payments Area. Die Verordnung, die formell noch vom Ministerrat abgestimmt werden muss, stellt sicher, dass es im gemeinsamen europäischen Zahlungsraum vorerst keine gesetzlichen Hürden für die Fortführung des in Deutschland beliebten ELV-Verfahrens geben wird. Der ursprüngliche Verordnungsentwurf hatte technische Anforderungen an künftige Lastschriften beschrieben, die mit ELV nicht vereinbar waren. Für die Umsetzung der Verordnung muss ein deutsches Begleitgesetz geschaffen werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte, es sei gelungen, die Besonderheiten des Zahlungsverkehrs im Handel darzustellen und wichtige Änderungen des ursprünglichen Entwurfs zu erreichen. "Jetzt ist die Kreditwirtschaft gefordert, die Anforderungen der Wirtschaft umzusetzen und auch nach dem Enddatum ein mit dem heutigen ELV vergleichbares Verfahren zu ermöglichen."

Das elektronische Lastschriftverfahren wurde vom Einzelhandel entwickelt und steht in Konkurrenz zu den Kartenzahlungsarten der Banken, etwa EC-Karten oder Kreditkarten. Letztere wurden von den Banken erfunden und lizensiert und werden nach deren Regeln abgewickelt. Für den Handel ist es wichtig, dass sein eigenes System weiter verwendet werden kann. dhz

 
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