Trotz Ramadan fit durch den Alltag - Gesund und fit im Betrieb - deutsche handwerks zeitung

Gesund und fit im Betrieb - 23.07.2012

Arbeitsschutz und Glaube

Trotz Ramadan fit durch den Alltag

Die Zeit des Ramadan hat begonnen. Während dieser 30-tägigen Fastenzeit verzichten viele Gläubige tagsüber sowohl auf das Essen als auch auf das Trinken. Da jedoch bei uns die Tage sehr lang sein können während des Sommers, kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun können, damit es im Alltag keine Probleme gibt. - Von Heidi Roider

Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets Gesund und fit im Betrieb
mik ivan - Fotolia
Am 20. Juli 2012 hat der Ramadan begonnen.

Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis für Sunniten und Schiiten – auch für viele der vier Millionen Muslime, die in Deutschland leben. Während des Ramadans, der in diesem Jahr vom 20. Juli bis 19. August dauert, verzichten Gläubige tagsüber sowohl auf das Essen als auch auf das Trinken. Gegessen wird nur nach Einbruch der Dunkelheit. Jedoch sind bei uns die Sommertage oft lange hell – bis zu 20 Stunden.

Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze, zum Beispiel auf Baustellen, kann deshalb zu gesundheitlichen Problemen wie Dehydrierung, Kreislaufproblemen, Erschöpfung und zu erhöhter Unfallgefahr aufgrund von Konzentrationsstörungen führen.

Beschäftigte sollten sich daher:

  • Im Vorfeld von ihrem Arzt untersuchen lassen, ob irgendetwas dagegen spricht, zum Beispiel eine Erkrankung,
  • das Vorhaben auf  jeden Fall mit dem Arbeitgeber abklären, vielleicht können Sie in dieser Zeit Ihren Urlaub nehmen oder weniger arbeiten.

Da der Körper im Islam ein hohes Gut ist und man verantwortungsbewusst mit ihm umgehen soll, sind auch Ausnahmen vom Fasten gestattet. Eine Lösung ist, das Fasten an Wochenenden oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn beispielsweise mangelnde Konzentration bei der Arbeit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt.

Auch die Unternehmen selbst haben die Möglichkeit, aktiv zu werden.

  • So können Betriebe zum Beispiel den fastenden Beschäftigten für einen bestimmten Zeitraum Wunschschichten anbieten, flexiblere Arbeitszeiten oder angepasste Pausenzeiten, wenn das möglich ist.
  • Was Arbeitgeber auch tun können ist, vorab mit der Belegschaft bestimmte Urlaubszeiten zu klären.
  • Die Aktivitäten sollten dabei zusammen mit den Betroffenen - den Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund - geplant werden, damit die Belange des Unternehmens und aller Mitarbeiter berücksichtigt sind.
  • Regelungen sollten immer für die gesamte Belegschaft gelten, um das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung zu fördern.
  • Für einen größeren Überblick empfiehlt es sich auch, einen interkulturellen Kalender zu führen, in dem die wichtigsten Fest- und Feiertage verschiedener Kulturen und Religionen stehen.
  • Wer Platz hat, kann als Arbeitgeber auch einen Gebetsraum zur Verfügung stellen.

 

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Schlagwörter: Arbeitsrecht | Arbeitsschutz | Arbeitgeber
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