Die Vorschrift § 13b UStG – nach der bei der Abrechnung über Bauleistungen der Auftraggeber Schuldner der Umsatzsteuer wird – steht beim Finanzamt unter besonderer Beobachtung. Wir haben für Sie die Grundsätze dieser Regelung mit Musterrechnungen, Beispielen und einer Checkliste in einem Themenpaket zusammengefasst.