Studiermöglichkeiten für Handwerker ohne Abitur
Vom Tischler zum Ingenieur für Holztechnik? Nur mit Abitur zum Studium gilt längst als überholt. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit für Handwerker, die keine Hochschulreife erlangen konnten, aber gute berufliche Qualifikationen vorweisen, ein Studium zu absolvieren.
Die deutliche Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung wird den Anforderungen der Fachkräftesicherung gerecht. Durch den aktuellen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2009 gibt es neue und landesweit geregelte Wege, um ein Studium beginnen zu können. Landeshochschulgesetze legen dabei die Zugangsmöglichkeiten fest.
In der Regel wird die Qualifikation für ein Studium an der Universität oder Fachhochschule durch die allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife nachgewiesen. Demgegenüber ist Studieren jetzt auch ohne Abitur in jedem Bundesland möglich. So können beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufnehmen. Die neu geschaffenen Wege des lebenslangen Lernens stärken die Bildungsmobilität in Deutschland. Meister und beruflich ähnlich Qualifizierte erhielten in Sachsen-Anhalt erstmals zum Wintersemester 2009/10 eine Hochschulzugangsberechtigung.
Grundstein dafür bildet eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO). Bewerber, die im Anschluss daran eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolviert haben, können sich direkt um einen Studienplatz an einer Hochschule bewerben (Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009). Meister im Handwerk, Techniker oder Fachwirte erlangen damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zum Start in ein erfolgreiches Studium.
Auf der anderen Seite erhalten diejenigen, die neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens drei Jahre Berufspraxis vorweisen können, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (§ 27 Abs. 4 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Bewerber, die sich für diesen Weg entscheiden, absolvieren zusätzlich eine Zugangsprüfung und beginnen danach mit der Aufnahme ihres fachgebundenen Studiums.
Da die Zulassungskriterien für Bewerber länderspezifisch geregelt werden, legte die Kultusministerkonferenz fest, dass nach einem Jahr erfolgreich absolvierten Studiums, die Hochschulzugangsberechtigungen bundesweit anerkannt werden. Somit wird es möglich, das Studium in einem anderen Bundesland fortzusetzen. Vollzeit- oder Teilzeitstudium, Hochschul- oder Fachhochschulstudium: Der Weg für Studierende des dritten Bildungsweges sei schwieriger, aber keineswegs schlechter. Die Möglichkeit, nach Abschluss einer ersten beruflichen Qualifizierung eine Weiterqualifizierung in Form eines Studiums aufzunehmen, eröffnet neue Perspektiven und Spezialisierungsmöglichkeiten.
Ansprechpartner: Kultusministerium Sachsen-Anhalt, Angela Schubert, Referat 45, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg, Tel. 0391/56701