Staat darf bei Firmenpleiten nicht als Erster kassieren - Finanzierung - deutsche handwerks zeitung

Finanzierung - 24.08.2010

Fiskusprivileg

Staat darf bei Firmenpleiten nicht als Erster kassieren

Wenn Firmen pleitegehen, sollte der Staat vor allen Anderen Zugriff auf die Konkursmasse haben – das sah zumindest das "Fiskusprivileg" vor. Auf dieses Privileg verzichtet die Regierung nun. Das Handwerk begrüßt diese Entscheidung, denn Handwerker wären sonst leer ausgegangen.

Staat und Sozialkassen sollen bei Firmenpleiten doch nicht bevorzugt behandelt werden. Darauf haben sich die Staatssekretäre von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium der Nachrichtenagentur Dow Jones zufolge geeinigt. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Privileg durchsetzen wollen, welches den Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit vor allen anderen Gläubigern einen Zugriff auf die Konkursmasse insolventer Unternehmen verschafft hätte.

Dieses Fiskusprivileg hätte zur Folge gehabt, dass für Kleingläubiger wie Handwerker dann nichts mehr übrig bliebe. Nach Ansicht des $(LEhttp://www.vid.de/vid/index.php:Verbands der Insolvenzverwalter (VID)|_blank)$ gingen die ungesicherten Gläubiger dann in mehr als 60 Prozent der Fälle leer aus. Das würde laut VID "Folgeinsolvenzen bei Handwerkern, Dienstleistern und Lieferanten " verursachen.

Handwerk: "Unsere Warnungen haben überzeugt"

Widerstand aus dem Justizministerium führte dazu, dass die Regierung die Wiedereinführung des "Fiskusprivilegs" zurückzog. Damit konnte sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Koalitionsstreit gegen ihre CDU-Kollegen durchsetzen.

Das Handwerk begrüßt den Verzicht auf das Fiskusprivileg. "Ganz offensichtlich haben unsere Warnungen überzeugt", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Denn der ZDH habe vor einer einseitigen Benachteiligung von Handwerk und Mittelstand gewarnt: "Das Fiskusprivileg hätte auch die Ziele der geplanten Insolvenzrechtsreform torpediert. Die Gleichbehandlung aller Gläubiger ist unverzichtbar." Außerdem sei die Gleichbehandlung die Basis dafür, dass eine erfolgreichen Sanierung gelinge.

Alternativmodelle gesucht

Rund 500 Millonen Euro pro Jahr hatte sich das Finanzministerium von dem "Fiskusprivileg" versprochen. Stärker profitiert hätten die Sozialkassen, mit bis zu 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Nun arbeitet das Ministerium an alternativen Lösungen. Man gehe weiter davon aus, "dass das vereinbarte Volumen erbracht wird", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Für das Handwerk komme es bei diesen Alternativvorschlägen nun darauf an, "dass keine anderweitigen Belastungen auf den Mittelstand zukommen und so die wichtige Reform des Insolvenzrechts gefährden", betont Schwannecke.

Die Regierung hatte die Wiedereinführung des "Fiskusprivilegs" im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen. Das Haushaltsbegleitgesetz dient der Umsetzung des Sparpakets, das am 1. September im Kabinett verabschiedet werden soll. das "Fiskusprivileg" gab es früher bereits, wurde aber 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst.

kin

 
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