Neues Nachweisverfahren
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, früher Sonderabfälle, wurde bislang vorwiegend in Papierform dokumentiert. Ab 1. April 2010 erfolgt dies in elektronischer Form, wenn die Abfälle eine bestimmte Menge überschreiten. Unter gefährliche Abfälle fallen beispielsweise Asbestzementplatten, Kühlschmierstoffe, gebrauchte Lösemittel, Benzinabscheiderinhalte oder Galvanikschlämme. Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat dazu ein Merkblatt erstellt.
Das Merkblatt steht im Internet unter www.hwk-heilbronn.de in der Rubrik Umweltberatung als Download zur Verfügung oder kann bei Uwe Schopf, Umweltberater der Handwerkskammer, Tel. 07131/791-175, angefordert werden
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.