Soka-Bau: Sozialkasse des Baus in der Kritik - Betrieb - deutsche handwerks zeitung

Betrieb - 14.09.2012

Tausende Betriebe vor Gericht

Soka-Bau: Sozialkasse des Baus in der Kritik

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau) fordert immer öfter Beiträge von Unternehmen ein, die keine Baubetriebe sind. Diesen Vorwurf erheben immer mehr Unternehmer, Anwälte und Verbände. Tausende Verfahren liegen deshalb bei den Gerichten. Nun geht der Zentralverband der E-Handwerke (ZVEH) als erster Bundesverband juristisch gegen das Sozialkassen-Verfahren vor. - Von Heidi Roider

Leo Blanchette - Fotolia
Tausende Betriebe werden jährlich von der Soka-Bau verklagt.

Viele Betriebe sehen die Soka-Bau skeptisch. Dabei ist sie eigentlich für Sozialleistungen im Baugewerbe zuständig. Tausende Verfahren sind in den beiden zuständigen Gerichten in  Wiesbaden und Berlin anhängig.

Ganze Anwaltskanzleien haben sich auf Streitigkeiten mit der Soka-Bau spezialisiert. Unternehmer und Anwälte kritisieren, dass die Sozialkasse des Baus mit oftmals immensen Beitragsforderungen ahnungslose Handwerksbetriebe in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Dabei erfüllen die Sozialkassen Bau im Grunde eine wichtige Aufgabe mit einer langen Tradition. Hinter dem Begriff Soka-Bau stehen die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes.

Beide sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Das sind der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau).

Beschäftigte profitieren von der Soka-Bau

Seit 1949 sorgt sie für Ausgleichsleistungen, von denen die Beschäftigten der Baubranche profitieren sollen. Dafür zahlen die Unternehmer etwa 20 Prozent der Bruttolohnsumme an die Sozialkassen des Baugewerbes. Die finanziert damit beispielsweise das Urlaubskassenverfahren, Zusatzrenten der Mitarbeiter oder eine Ausbildungsumlage.

Der größte Teil der Beiträge wird als "Urlaubsentgeld" in Wiesbaden verwaltet. So sollen Beschäftigte, die nicht das ganze Jahr beschäftigt sind, in den Genuss von bezahltem Urlaub kommen. Arbeitgeber, deren Mitarbeiter das ganze Jahr über beschäftigt sind, erhalten einen Teil der Beiträge zurück.

Geregelt ist das in dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), der regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt wird – er gilt also für alle Betriebe der Baubranche und hier liegt der eigentliche Streitpunkt vieler Gerichtsverfahren. Denn die Frage, wer ein Bauunternehmer ist, könnten sogar Fachanwälten immer schwerer beantworten.

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Redaktion 18.09.2012
Stellungnahme von der SOKA-BAU

Stellungnahme von der SOKA-BAU zum Kommentar von buki vom 14.09.2012 die Verwaltungskosten betreffend:

Die Behauptungen sind falsch. Richtig ist, dass sozialkassenpflichtige Baubetriebe in den alten Bundesländern derzeit einen Beitrag von 20,10 % der Bruttolohnsumme einzahlen. Davon entfallen 14,30 % auf das Urlaubsverfahren, 2,30 % auf die umlagefinanzierte Berufsausbildung und 3,50 % auf die Zusatzversorgung. Im Gegenzug erstattet SOKA-BAU die Kosten für den Urlaub der Arbeitnehmer und bei Ausbildungsbetrieben einen Großteil der Kosten für die Berufsausbildung. Die Beiträge für die Zusatzversorgung kommen den Arbeitnehmern der Bauwirtschaft in Form einer Rentenbeihilfe zugute, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Die tatsächlichen Verwaltungskosten betragen nur einen minimalen Anteil an den Gesamtkosten.

buki 14.09.2012
SOKA BAU

Ich kenne keine Organisation, die einen derartig hohen Verwaltungsanteil einbehält: Man zahlt derzeit 20,1% des Bruttolohns, erhält hierfür bei Urlaubsanspruch 14,25% zur
ück - macht satte 29% Verwaltungskosten!

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