Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist die Scheinselbstständigkeit in Deutschland noch immer weit verbreitet. Dabei hat die Behörde der Zollverwaltung verschiedene Handwerksbranchen besonders im Visier. Doch die Bundesregierung bleibt ruhig, sie möchte keine stärkeren Kontrollen einführen.
Scheinselbständigkeit beschreibt "die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird" heißt es in einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Danach zeigte sich, dass diese Form der unerlaubten Beschäftigung noch immer weit verbreitet ist. Konkrete Zahlen, wie viele scheinselbstständige Arbeitnehmer es in Deutschland gibt, wurden nicht bekannt gegeben. Die Regierung sieht in dieser Entwicklung kein Problem. Es fänden hinreichende Kontrollen statt, meldete der Bundestag.
Vor allem in den Branchen des Baugewerbes (einschließlich Baunebengewerbe), von Speditionen, Transport und Logistik sowie im Garten- und Landschaftsbau sei die Scheinselbstständigkeit verbreitet anzutreffen, meldet die Behörde. Die Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben aktuell sowohl Handwerksbetriebe als auch Unternehmen der Sicherheitsbranche im Visier.
Möglichkeiten hierbei Klarheit zu schaffen, bietet die Regierung sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern an. Beide können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) einen Antrag auf Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status des Betreffenden Beschäftigten stellen. Diese bestimmt der Anfrage zufolge dann Status des Erwerbstätigen nach einer "Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles". Zudem komme bei besonders prekären Sachverhalten ein Statusfeststellungsverfahren der zuständigen Krankenkasse.
Die regelmäßigen Überprüfungen der deutschen Betriebe organisiert auch die DRV. Rund 4.000 Betriebsprüfer sollen hierbei einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" dafür sorgen, dass jedes Unternehmen innerhalb von vier Jahren einmal überprüft wird. Werden dabei Beschäftigte als Scheinselbstständige entlarvt, muss der Arbeitgeber die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Doch trotz dieses Vorgehens spielt die Scheinselbstständigkeit nach Angabe der Zollbehörden immer noch eine "nennenswerte Rolle", denn die Arbeitgeber sparen Sozialabgaben und die Beschäftigten haben kurzfristig gesehen netto mehr in der Tasche. Doch finanzielle und rechtliche Absicherung verschenken beide.
Obwohl dem Bund durch diese Form der illegalen Beschäftigung viele Gelder fehlen, reichen der Bundesregierung die vorhandenen Kontrollen aus. Sie möchte keine neuen oder verstärkten Maßnahmen beschließen. Das bestehende Statusfeststellungsverfahren habe sich in der Praxis bewährt und werde von den Beteiligten akzeptiert, hierß es abschließend. dhz
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