Agentur für Arbeit sichert im Winter Jobs in Außenberufen
Die Schlechtwettersaison kann dem Baugewerbe und anderen witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen eine unfreiwillige Arbeitspause bescheren. Doch es gibt Hilfe.
Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer witterungsabhängiger Branchen im Winter arbeitslos werden, können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus vom 1. Dezember bis zum 31. März Kurzarbeitergeld beantragen und ihre Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit sichern. Für Betriebe des Gerüstbaugewerbes beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November. Darauf weist die Erfurter Agentur für Arbeit hin.
Das Saison-Kurzarbeitergeld gleicht den Ausfall von Arbeitsentgelt aus, sofern aus wirtschaftlichen und/oder Witterungsgründen nicht gearbeitet werden kann und keine Arbeitszeitguthaben vorhanden sind. Neben dem Saison-Kurzabeitergeld können weitere ergänzende Leistungen wie Zuschusswintergeld, Mehraufwandswintergeld gezahlt werden.
Ein wichtiger Bestandteil des bis zum 31. Dezember 2010 gültigen Konjunkturpakets ist die Unterstützung der von Kurzarbeit betroffenen Betriebe durch die pauschale Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (ausgenommen sind Betriebe des Gerüstbaugewerbes). Diese Regelung reicht auch in den Bereich des Saison-Kurzarbeitergeldes hinein.
Sie ermöglicht es den Betrieben, sich auf Antrag pauschalierte SV-Beiträge für ihre Angestellten in Höhe von 50 bis 100 Prozent erstatten zu lassen. Davon unberührt bleibt die Regelung zur Erstattung der SV-Beiträge für die umlagepflichtigen Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes, Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus bestehen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren vom Saison-Kurzarbeitergeld. Arbeitnehmer erhalten ihren Arbeitsplatz und Unternehmen können mit ihrem eingearbeiteten Personal bei besserem Wetter oder Auftragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen. In der Regel wird das Saison-Kurzarbeitergeld von der ersten Ausfallstunde an bezahlt. Es kann durch die betroffenen Unternehmen bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de, Unternehmen
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