Ratgeber Onlinerecht - Branche - deutsche handwerks zeitung

Branche - Ausgabe 22/2008

Ratgeber Onlinerecht

Service für Tischler/Schreiner

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat einen Leitfaden zum Thema Onlinerecht herausgegeben. Der Ratgeber „Das Tischler- und Schreinerhandwerk, Baufertigteilmonteure und Bestatter im Internet“ informiert über Vorschriften im Web. Wer Vorschriften auf Homepages oder in Onlineshops verletzt, müsse im schlimmsten Fall mit empfindlichen Strafen rechnen.

Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des BHKH, zu den möglichen Folgen: „Das kann zum Beispiel die Abmahnung eines Konkurrenten sein.“ Der Leitfaden bietet zum Beispiel Antworten auf die Frage, wie das Internet zu Werbezwecken genutzt werden kann und was ich beim Versenden geschäftlicher E-Mails berücksichtigen muss. Das Spektrum reicht von der Erstellung einer Webseite bis zum Onlineverkauf. Innungsmitglieder des BHKH erhalten ihn bei ihrem Landesverband.dhz

 
© deutsche-handwerks-zeitung.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar verfassen

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels:
starstarstarstarstar
(0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Es sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar

Steuerarchiv

 
Alle täglichen Steuertipps zum Nachlesen im Archiv.

Meinung

Image hilft auch dem Geschäft

"Wer nicht wirbt, stirbt." So hat Henry Ford schon vor hundert Jahren den Wert von Werbung beschrieben. Der amerikanische Automobil-Tycoon hat diesen Satz zwar vor allem auf seine eigenen Fahrzeuge bezogen und weniger auf ganze Wirtschaftsbereiche. Doch auch ein Bereich wie das Handwerk braucht Werbung, braucht den Austausch mit der Öffentlichkeit, wenn es langfristig nicht an Ansehen, Bedeutung und Image verlieren will. Von Burkhard Riering

Umfrage

Wie wichtig ist Datenschutz im Handwerksbetrieb?

Wissensquiz

Teaserbild Quiztool
Schätzen Sie mal ...
mehr

Newsletter

DHZ-Aktuell