Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Bundesregelung zur Präqualifizierung auf Sachsen-Anhalt übertragen. Damit müssen sich alle Unternehmen, die Landesbauaufträge im beschränkten oder freihändigen Verfahren – das heißt also vor allem kleinere Aufträge – erhalten wollen, einer Vorab-Qualifizierung unterziehen.
Der Präsident des Handwerkstages Sachsen-Anhalt, Thomas Keindorf, erklärte dazu: "Wir sehen mit Verständnis das Anliegen des Landes, den Aufwand und die Kosten bei Vergabeverfahren zu verringern, indem eine Vorabprüfung der Bieter vorgeschrieben wird.
Allerdings widerspricht die jetzt eingeführte Regelung dem Mittelstandsförderungsgesetz des Landes. Eine Präqualifizierung ist mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Unternehmen verbunden. Dieser ist für kleine Unternehmen, die sich nur selten um öffentliche Aufträge bemühen wollen, unverhältnismäßig hoch. Faktisch werden solche kleinen Unternehmen gerade von den Landesausschreibungen ausgeschlossen, deren Umfang ihrer Leistungsfähigkeit entspricht."
Das Präsidium des Handwerkstages Sachsen-Anhalt forderte deshalb auf seiner Beratung in Eisleben, aus der Präqualifizierungspflicht eine "Kann-Vorschrift" zu machen. Der Vizepräsident des Handwerkstages, Werner Vesterling, verwies auf die Regelung in Sachsen. "In unserem Nachbarland ist die Bundesregelung zur Präqualifizierung nicht auf das Land übertragen worden. Damit steht allen kleinen Unternehmen auch in der Praxis weiterhin die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Sachsen offen. Der Handwerkstag fordert die Landesregierung auf, die sächsische Regelung zu übernehmen."