Präqualifizierung vereinfachen - Halle (Saale) - deutsche handwerks zeitung

Halle (Saale) - Ausgabe 6/2009

Präqualifizierung vereinfachen

Generalunternehmerhaftung

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Generalunternehmerhaftung für die Bauwirtschaft ab dem 1. Oktober 2009 erheblich zu vereinfachen. Dazu wird ein bestehendes Zertifizierungsverfahren nach der VOB/A als Präqualifikation genutzt. Ziel ist es, dem Generalunternehmer eine unbürokratische Überprüfung der Nachunternehmer zu ermöglichen. Für die Unternehmen bietet die Präqualifikation den Vorteil, dass sie in einer allgemein zugänglichen Internetliste aufgeführt sind und so ihre Eignung bundesweit nachgewiesen sei. Die Unternehmen brauchen die Präqualifikation nur noch auszudrucken und zu den Unterlagen zu nehmen.

Bei der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft haftet ein Generalunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch einen von ihm mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten „Subunternehmer“. Die Haftung entfällt, wenn der Generalunternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt. Dieser Nachweis erfolgt derzeit durch so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Die Handwerkskammer Halle gibt allerdings zu bedenken, dass auf diesem Wege das Präqualifikationserfordernis für alle Unternehmen, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen, eingeführt wird, ohne dass es dafür eine klare (EU-)Rechtsgrundlage gibt. Zudem ist die Präqualifizierung mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Sowohl Notwendigkeit als auch Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise werden daher skeptisch betrachtet.

 
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