Oft ist die „Rechnung“ nur eine Offerte - Stuttgart - deutsche handwerks zeitung

Stuttgart - Ausgabe 1-2/2010

Oft ist die „Rechnung“ nur eine Offerte

Vorsicht bei Branchenverzeichnissen: Vermeiden Sie ungewollte Eintragungen

Die Fälle mehren sich wieder: Betriebe, die neu ins Handelsregister eingetragen werden, erhalten scheinbare Rechnungen für Eintragungen. Aber gerade nicht für das offizielle Eintragen ins Handelsregister, sondern für das Nennen in irgendwelchen Branchenverzeichnissen. Beim näheren Hinsehen erkennt man: Es ist keine Rechnung, die auf dem Schreibtisch landet, es ist lediglich ein Angebot.

Opfer sind oft die Neuen

Andrea Dannemann, Rechtsberaterin bei der Handwerkskammer, weiß aus Erfahrung: „Man muss schon genau hinsehen, um den Schwindel zu erkennen. “ Vor kurzem habe sich ein Betrieb gemeldet, der gleich fünf verschiedene „Rechnungen“ erhalten hat und stutzig wurde.

Häufig sind Unternehmer, deren Firma neu ins Handelsregister eingetragen wird, die Opfer. Bei ihnen erfolgt eine Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger, dem Pflichtveröffentlichungsblatt für Handelsregistereintragungen.

„Die Veröffentlichung ist kostenpflichtig und muss natürlich bezahlt werden“, sagt Rechtsexpertin Dannemann. Was dann häufig komme, das seien die Trittbrettfahrer. „Dann flattern Offerten für Eintragungen in dubiose private Branchenverzeichnisse oder Datenbanken ein, die wie Rechnungen aufgemacht sind. Es geht dabei um Beträge von mehreren hundert Euro, ein Überweisungsformular mit eingetragenem Betrag ist gleich beigefügt.“

Die Handwerkskammer arbeitet seit Jahren mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) zusammen, um auch auf diesem Wege ihre Unternehmen vor unseriösen Adressbuchverlagen und Branchenregistereintragungen zu schützen.

 

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