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Foto: ddp
Vier Länder beschließen Gesetz
Fortschritte im Kampf gegen blauen Dunst
Der Nichtraucherschutz in Deutschland kommt weiter voran. Mit Baden-Württemberg, Thüringen und Niedersachsen brachten drei weitere Landesregierungen entsprechende Regelungen zu einem Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen auf den Weg.

Bereits am vergangenen Freitag hatte das bayerische Kabinett als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf gebilligt.

Betriebe brauchen Raucherräume

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) bezeichnete den Kabinettsbeschluss als "klare und tragfähige Regelung für einen umfassenden Nichtraucherschutz". Danach soll Rauchen künftig nur noch in Betrieben mit einem zweiten, vollständig abgetrennten Raum möglich sein. Die Vorlage soll im Rahmen eines bereits im Anhörungsverfahren befindlichen Entwurfes zu einem Nichtraucherschutzgesetz im August dieses Jahres in Kraft treten. Auch in Behörden, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Justizvollzugsanstalten soll das Rauchen grundsätzlich verboten werden.

Im Gegensatz dazu will Niedersachsen in Gaststätten, die keinen separaten Raum einrichten können, die Entscheidung über ein Rauchverbot den Wirten überlassen. Raucherlokale sollen sich dem Kabinettsbeschluss zufolge künftig mit einem außen angebrachten "R" ausweisen.

Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte, er rechne aber damit, dass sich nur wenige Restaurants zu Raucherlokalen erklären würden. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten und sieht darüber hinaus ein generelles Rauchverbot in allen Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden, Krankenhäusern, Heimen, Kindertagesstätten, Schulen, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Diskotheken vor. Die Landesregierung behält sich zudem eine Verschärfung des Gesetzes bis Ende 2009 vor. Bis dahin soll auch überprüft werden, ob das Gesetz um eine Bußgeldvorschrift ergänzt werden muss.

Abgetrennte Raucherzimmerin thüringischen Restaurants

Thüringen will nach den Worten von Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) das Rauchen in der Gastronomie nur noch in getrennten Raucherzimmern erlauben, unabhängig von der Größe oder der Ausrichtung der Gastwirtschaft. Aus arbeitschutzrechtlichen Gründen könne es in den Raucherzimmern nur Selbstbedienung geben, sagte Althaus nach einer Kabinettssitzung. Für Verstöße werde ein Bußgeldkatalog erstellt. Festzelte, Biergärten und Terrassen blieben von der Regelung vorerst ausgenommen. Das Gesetz werde noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht und im Herbst verabschiedet.

Uneinigkeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern rückt unterdessen offenbar vom bereits vereinbarten generellen Rauchverbot in Gaststätten ab. Über einzelne Fragen des Gesetzentwurfs der rot-schwarzen Regierung müsse noch gesprochen werden, sagte Fraktionschef Armin Jäger. Er forderte mehr Ausnahmen beispielsweise für Dorfkneipen, die mit einer Forderung nach abgetrennten Raucherräumen überfordert wären. Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) hielt dagegen weiter an einem generellen Verbot fest.

Quelle: ddp


erstellt am 27.03.2007
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