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Der Minister für Bundesangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen, Michael Breuer (CDU), kündigte Widerstand im Bundesrat an. Während der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Handwerk ebenfalls Korrekturen anmahnten, warnte der Sozialverband VdK vor einem solchen Schritt.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies die Kritik derweil zurück. VdK-Präsident Walter Hirrlinger betonte: „Wenn man 20 Millionen Rentnern und acht Millionen Behinderten Rechte verweigern will, hilft nur eine Abstrafung mit dem Stimmzettel.” Das Gesetz sei lange überfällig und dürfe nicht wieder scheitern.
Dicke bürokratische Kröten
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) kritisierte, das Gesetz gehe über die Vorgaben der EU hinaus. „Die Aufnahme zusätzlicher Diskriminierungsmerkmale im allgemeinen Vertragsrecht und die Antidiskriminierungsstelle sind und bleiben aber dicke bürokratische Kröten, die nur schwer verdaulich sind”, sagte er. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) geht dagegen davon aus, dass das vereinbarte Gesetz die Mehrheit im Bundesrat finden wird. „Wir müssen mit dem Kompromiss leben, auch wenn der Union ein anderes Gesetz lieber gewesen wäre”, unterstrich Althaus. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen, Michael Breuer (CDU), setzt darauf, „dass sich unsere Sachargumente in Bundestag und Bundesrat noch durchsetzen und wir an der einen oder anderen Stelle zu Veränderungen kommen können."
DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun sagte: „Der Entwurf belastet die Unternehmen mit unangemessener Regulierung und einem erheblichen Maß an Rechtsunsicherheit. So sei „nicht akzeptabel”, dass Gewerkschaften und Betriebsräten bei Verstoß des Arbeitgebers gegen die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätze ein eigenständiges Klagerecht eingeräumt werden solle.
Zusätzliche Belastung für kleinere Betriebe
Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, beklagte zusätzliche Belastungen kleinerer Betriebe durch das Gesetz. Schon die Brüsseler Vorgaben zu dem Gesetz bedeuteten für die kleinen Handwerksunternehmen zusätzlich Bürokratie. „Eine Ausweitung ist nicht hinnehmbar.”
Baden-Württemberg will Zustimmung verweigern
Der FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle warf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sie betreibe eine rot-grüne Politik in schwarz-roter Farbe. Jeder Satz, mit dem die CDU-Chefin das Gesetz einst kritisiert habe, sei weiterhin gültig. Der designierte stellvertretende Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Ulrich Goll (FDP), kündigte an, sein Land werde dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen. Darauf hätte sich die schwarz-gelbe Koalition in Stuttgart geeinigt. Ein Draufsatteln auf Vorgaben der EU sei mit den Liberalen nicht zu machen.
Zypries verteidigt Gesetzentwurf
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies die Kritik zurück. Im Arbeitsrecht würden die EU-Richtlinien eins zu eins umgesetzt. „Im Zivilrecht wollen wir den Schutz erweitern, weil es uns nicht vertretbar erscheint, beispielsweise die Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sanktionieren, nicht aber die wegen Alters oder Behinderung”, unterstrich die Ministerin.
Quelle: ddp
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