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Die übermäßige Bürokratie macht kleinen Betrieben zu schaffen. Foto: ddp
Eckpunkte-Papier
Kleine Unternehmen sollen von Bürokratie entlastet werden
Die Bundesregierung will kleine Unternehmen von Bürokratie entlasten. Mit dem so genannten Mittelstands-Entlastungs-Gesetz sollen kurzfristig verschiedene Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie ergriffen und schon bestehende Hemmnisse teilweise beseitigt werden. Darüber hinaus listet ein Eckpunkte-Papier längerfristige Möglichkeiten zur Entbürokratisierung auf.

So soll beispielsweise die steuerliche Buchführungsgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz angehoben werden. Auch sollen Arbeitgeber künftig nicht mehr verpflichtet werden, eine Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung erstellen zu müssen.


Gesetz soll noch im April vom Kabinett beschlossen werden

Neben diesen Sofortmaßnahmen listet das Eckpunktepapier zum Mittelstands-Entlastungs-Gesetz noch weitere längerfristige Möglichkeiten zur Entbürokratisierung auf. Einige Punkte wie die Veränderung der Umsatzsteuergrenze für die sogenannte Ist-Besteuerung zum 1. Juli 2006 sind schon beschlossene Sache. Andere müssen erst noch von den Fachministerien geprüft werden. Das Gesetz selbst soll im April vom Kabinett beschlossen, im Mai in den Bundestag eingebracht werden und aller Voraussicht nach im Sommer in Kraft treten.


Unter den kurzfristigen Zielen heißt es beispielsweise: 


  • Die Grenze für die steuerliche Buchführungspflicht wird von 350.000 auf 500.000 Umsatz erhöht.
  • In der Statistik im Produzierenden Gewerbe wird die Abschneidegrenze bei Monatserhebungen von 20 auf 50 Beschäftigte erhöht.
  • Abgeschafft wird die Verpflichtung der Arbeitgeber, eine Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung erstellen zu müssen.
  • Im Fertigteilbau wird die vierteljährliche Produktionserhebung gestrichen.
  • Für 2007 wird die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ausgesetzt.
  • Bei Baufertigstellungen werden die monatlichen Erhebungen nach dem Hochbaustatistikgesetz durch eine jährliche Erhebung ersetzt.
  • Bei der Biozidzulassung wird die Zahl der zu beteiligten Behörden von sieben auf vier verringert.

  • Unter den Zielen verweist die Bundesregierung unter anderem auf folgende Vorhaben:


  • Das Bundesfinanzministerium (BMF) prüft die Abschaffung der Bauabzugssteuer.
  • Das BMF prüft die Abschaffung des Lohnsteuerjahresausgleichs des Arbeitgebers.
  • Das BMF prüft die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in das Bestandsverzeichnis eines Unternehmens von 60 auf 100 Euro.
  • Das BMF prüft die Verwendung des Formulars für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform.
  • Das BMF will die schon angefangene Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens vorantreiben.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die Wirksamkeit der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge der Nachunternehmen im Baugewerbe in der zweiten Jahreshälfte 2006 mit den Sozialpartnern erörtern und eine mögliche Abschaffung prüfen.
  • Das BMAS wird eine Vereinheitlichung der Verdienstbescheinigungen und Entgeltbegriffe, die den Sozialleistungen zugrunde liegen, prüfen.
  • Das BMAS wird gemeinsam mit den Ländern eine Gesamtstrategie im Arbeitsschutz zu entwickeln beginnen. Ihr Ziel sollte es sein, die Überwachung effizienter zu organisieren und den Rechtssetzungsauftrag der Unfallversicherungsträger auf Fälle des zwingenden Bedarfs zurückzuführen.
  • Das Bundeswirtschaftsministerium novelliert das Lohnsteuerstatistikgesetz.
  • Das Bundesumweltministerium prüft die Erleichterungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
  • Außerdem will die Bundesregierung bis zum Sommer die regierungsinterne Abstimmung zur Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (Job-Card) beendet haben.
  • Die Bundesregierung will die Preismeldepflichten für Vieh und Fleisch reduzieren oder ganz abschaffen.
  • Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die Abstandsauflagen vereinfachen und unter Berücksichtigung neuer Berechnungsmethoden aktualisieren.
  • Außerdem soll die Kontrollhäufigkeit von Trinkwasseranlagen überprüft werden. 

  • Karin Birk/DHZ-Berlin


  • erstellt am 13.04.2006
    von  Patrick Choinowski
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